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Umfrage

Soll das Urlaubsvertretungssystem geändert werden und wenn ja, auf welche Weise?

Accounts im Urlaubsmodus sollen weiterhin spielbar sein, aber die Regeln müssen angepasst werden
12 (33.3%)
Urlaubsmodus soll in Zukunft den Account einfrieren (samt Hütten und Nahrungsverbrauch)
20 (55.6%)
Keine Änderung am UV-System
4 (11.1%)

Stimmen insgesamt: 34

Autor Thema: Beschränkung des Urlaubsmodus  (Gelesen 24180 mal)

bernhardms

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Antw:Beschränkung des Urlaubsmodus
« Antwort #30 am: Juli 31, 2013, 12:56:54 Nachmittag »
Gerade der Handel mit Läden ist ja ein Problem der aktuellen UV :)
Aber wir müssen hier ein wenig abgrenzen zwischen
A) Account hört auf
B) Account hört auf und wird per UV am Leben erhalten   <- für mich ganz klar Multi-Accounting
C) Account ist wirklich im Urlaub

A) und B) auseinander zu halten wird schwer genug sein. Allerdings wird bei A) auch niemand erwarten, dass der Spieler seinen Acc direkt löscht, ohne ein paar Abschiedsgeschenke zu verteilen (und in diese Kategorie packe ich mal LenKenneth weil es zumindest aktuell noch keine Geige spielt, ob sie das als letzte Tat selber eingestellt hat oder ob es die UV war)
Ein paar Richtwerte für A) sollten evtl. in die Spielregeln aufgenommen werden, ich sehe da vor allen Dingen meinen Pushing-Ansatz. Sprich man darf sein Zeugs an kleinere verteilen, aber eben nicht an größere Accounts
Naja und bei C) bin ich persönlich der Meinung, dass ein Account auch einfach mal ne Zeit lang brach liegen darf ohne dass der Spieler völlig den Anschluss verliert. Ich hab ja selber auch schon Urlaub genommen (ohne UV) und lebe noch
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reaktionaer

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Antw:Beschränkung des Urlaubsmodus
« Antwort #31 am: Juli 31, 2013, 01:41:06 Nachmittag »
Um Lehrstunden geben zu können muss der Lehrmeister übrigens online sein, das ist der Grund für die UV.
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Erasmus

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« Antwort #32 am: Juli 31, 2013, 02:03:48 Nachmittag »
Seit wann muss der Lehrmeister dazu online sein? Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht und wäre für mich eher ein Fehler der Behoben werden müsste

Und wenn ich jetzt aufhören würde, ist es doch bitte mir überlassen, wem ich was schenken.

Außerdem hat bernhard bei seiner Liste den Punkt vergessen, dass man zwar durchaus die Absicht haben kann aufzuhören, aber sich durch die UV aber eine Gnadenfrist offen hält, um es sich anders zu überlegen.
Wo die Gier hinlangt, hat Mäßigung keinen Platz.

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bernhardms

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« Antwort #33 am: Juli 31, 2013, 02:06:49 Nachmittag »
Nein, das habe ich nicht vergessen. Das wäre für mich dann Urlaub
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damnlucker

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« Antwort #34 am: Juli 31, 2013, 02:11:29 Nachmittag »
das mit dem pushing ist immer schwer zu regeln...
einige verteilen es an städte, andere an freunde und manche an ihre schützlinge...
das wird schwer dort einzugreifen und ich finde wenn jemand aufhört und dann wirklich weg ist und nicht weiter sammelt, dann sollte es keine beschränkungen geben.
ein dorn im auge sind doch eher acc die nur steine sammeln oder wasser schöpfen und das einmal die woche an eine person abgeben ohne gegenleistungen.
und ich bin wie gesagt dafür, dass es für leute die sich unschlüssig sind wegen aufhören und einfach mal abstand wollen, sollte es eine 3 monate einfrieren möglichkeit geben.

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reaktionaer

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« Antwort #35 am: Juli 31, 2013, 02:13:38 Nachmittag »
Seit wann muss der Lehrmeister dazu online sein?

Meine Vermutung: Schon immer.

Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht und wäre für mich eher ein Fehler der Behoben werden müsste

Der Lehrmeister wäre damit der einzige Beruf, der völlig passiv, ohne Einsatz von Ressourcen oder eigene Aktivität einen Wert schafft.

Wenn man lehren könnte, ohne eingeloggt zu sein, wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Dann wandelt jeder, der aufhört, seinen Anbau zum Lehrmeister um und lässt jüngere Spieler umsonst leveln. Die Lehrmeisterhütte repariert der Bürgermeister.

Sicher nicht so gewollt.
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bernhardms

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« Antwort #36 am: Juli 31, 2013, 02:28:42 Nachmittag »
Meines Wissens nach reicht es, wenn der Lehrmeister in der entsprechenden Stadt steht und nichts anderes tut. Online muss er dazu nicht sein

Und da seit neustem alle Aktionen automatisch beendet werden, kann der Lehrmeister dadurch ständig lehren ohne on zu kommen
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damnlucker

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« Antwort #37 am: Juli 31, 2013, 02:32:34 Nachmittag »
also bisher dachte ich auch online... aber wenn ihr wollt kann ich das heut abend gern mal austesten

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« Antwort #38 am: Juli 31, 2013, 02:36:36 Nachmittag »
Meines Wissens nach reicht es, wenn der Lehrmeister in der entsprechenden Stadt steht und nichts anderes tut. Online muss er dazu nicht sein

Und da seit neustem alle Aktionen automatisch beendet werden, kann der Lehrmeister dadurch ständig lehren ohne on zu kommen

Könnte sein, das "Aktion automatisch beenden" hat ja einen gewissen Lag, also kanns mal einige Minuten dauern bis man tatsächlich wieder "nichts tut".

Muss ich mal testen. Nur bei mir hatte es noch nie funktioniert, der Lehrende bekam immer die Meldung, dass ich nicht verfügbar sei.

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Mydraor

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« Antwort #39 am: Juli 31, 2013, 03:47:08 Nachmittag »
Lehrmeister muss nicht online sein um lehren zu können. :D Ich bin so gut wie nie online, wenn ein Schüler zu mir kommt, da alle immer mitten in der Nacht anfangen wollen. Ich stell dann z.B. bis 22 Uhr ne Aktion ein, geh off und um 22 Uhr kann dann der Schüler lernen.

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damnlucker

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« Antwort #40 am: Juli 31, 2013, 05:07:23 Nachmittag »
aktion an ort deines lehmeisters oder in der pampa? - denn bei mir hat das noch nie funktioniert...

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TarCat

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« Antwort #41 am: Juli 31, 2013, 05:53:17 Nachmittag »
aktion an ort deines lehmeisters oder in der pampa? - denn bei mir hat das noch nie funktioniert...

Also Len hat mich vor Urzeiten mal in Sackheim von Arthorus aus unterrichtet ^^

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Mydraor

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« Antwort #42 am: Juli 31, 2013, 05:57:46 Nachmittag »
Richtig, man kann stehen wo man will. Ich steh meistens bei den Steinen rum und lehre von dort aus. Ich schreie immer nach Biertor.

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bernhardms

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« Antwort #43 am: August 15, 2013, 03:44:05 Nachmittag »
So, hab mal ein wenig über das Thema UV nachgedacht (u.A. weil ich gerade selber UV mache)
meine grobe Vorstellung einer Neu-Regelung:
- UV für mindestens 24h am Stück, maximal 14 Tage am Stück - maximal 30 Tage pro Kalenderjahr
- Wer einen Account per UV betreut, darf nach Abschluss der UV für 14 Tage keinen gleichen/anderen Account per UV betreuen
- während der UV kann der Spieler weder aktiv noch passiv an Kämpfen teilnehmen oder in Diebstähle verwickelt sein (er kann also auch nicht angegriffen/beklaut werden)
- Leibwächterfunktion ist während der UV inaktiv
- die UV ist auf folgende Tätigkeiten beschränkt: Reisen, Ress sammeln, Stadtgebäude / Wunder ausbauen, Im Laden: einkaufen (also nicht verkaufen !), Hüttenreparatur in Auftrag geben, Klinik nutzen (heilen und impfen)
- während der UV kann kein Anbau genutzt werden und kein Handel betrieben werden
- während der UV ist der Output an Ressourcen halbiert, Skillung läuft zu 100% weiter (also weniger Ertrag, aber der Anschluss wird nicht verpasst)
- Zum Start der UV darf der Account weder Bürgermeister noch Ratsmitglied sein
- Zum Start der UV darf der Account keinerlei Aktion am laufen haben
- Im Profil erscheint ein Hinweis, dass der Account im Urlaub ist (um Verwirrung zu vermeiden weil er nicht angegriffen / beklaut werden kann)

Da die Mindest-Zeit auf 24h reduziert ist, würde jegliche sonstige Fremdbetreuung (sog. Sitting) komplett untersagt werden
Hab ich was vergessen ?
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damnlucker

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« Antwort #44 am: August 15, 2013, 03:53:54 Nachmittag »
das klingt sehr gut :)

eine kleine anmerkung aber... muss man sich umbringen lassen um ein amt loszuwerden oder ist es möglich sein amt automatisch zu verlieren wenn uv eingetragen wird?