Letzteres. Wobei das auch nicht so ganz hin kommt.
Da Fahndungen bekanntermaßen kummulative Kosten verursachen (können), sollte der Verlieswächter entsprechend auf Zack sein (im übrigen ist das unabhängig von welcher Stadt wir reden... die Änderung käme also Zintas und Arthorus gleichsam zugute).
Wenn ein Häftling nach maximaler Haftdauer entlassen und neu gefahndet wird, was ja bekanntlich etwas dauert, sollte der Verlieswächter da schnell hinterher sein. Das geht natürlich am besten mit Attributbonus durch Artefakt.
Zu den anderen Artefakten: Der Verlieswächter ist ja exekutiver Hüter der Stadt. Er ist also ausführend für die Sicherheit seiner Bürger zuständig. Entsprechend sollte er auch Artefakte verwahren und bei Bedarf an Bürger der Stadt ausgeben können. Den Preis dafür legt die städtische Regierung (BM/Rat) fest. 10% erhält der Verlieswächter für seinen Verwaltungsaufwand.
Für die Spaßecke: Jeder sollte einen Häftling gegen Vergnügungssteuer auspeitschen dürfen. Aber das nur mal zur Amortisierung der Fahndungskosten.