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Verfassung und Gesetze
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Art.1: Grundrechte
Jedem Bürger Altyns und jedem Bewohner Artharias der die Verfassung von Altyn achtet werden von den Bürgern Altyns folgende Rechte zugeschrieben: das Recht auf Unversehrtheit von Leib, Leben und Besitz, sowie das Recht Wohnort, Beruf und Religion frei zu wählen. Ferner das Recht der freien Meinungsäußerung. Generell ausgenommen von diesen Rechten sind Angehörige feindlicher Kriegsparteien, heimatlose Räuber, Verräter und Hochverräter. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Grundrechte entscheidet die Regierung durch Beschluss oder das Gericht durch Gerichtsurteil.
Warum muss jetzt das Gesetz geändert werden? Der letzte Satz von Art. 1 macht unmissverständlich deutlich, dass die Regierung eingreifen kann.
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