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Verfassung und Gesetze
Ereks sterbliche Überreste:
Im Stadtarchiv liegt einsehbar für jeden Bürger und Fremden hinter gläserner Scheibe das Pergament das die Grundstatuten des Altyner Zusammenlebens beinhaltet: die Verfassung, überschrieben mit den Worten "Die Acht Artikel von Altyn" und gegengezeichnet von der Regierung "in Vertretung der Bürger von Altyn, die dieses Schreiben durch Abstimmung rechtskräftig machten".
Der Archivar hat den Auftrag, sorgsam über das Schriftstück zu wachen und im Falle einer Verfassungsänderung das alte, ungültig gewordene Dokument weiterhin aufzubewahren.
In Regalen finden sich jüngere Buchbände, die die Sammlung der Gesetze Altyns darstellen. Auf sie beruft sich jeder Richter, Anwalt und Freie zur Wahrung seiner Rechte.
Ereks sterbliche Überreste:
Die Acht Artikel von Altyn
Art.1: Grundrechte
Jedem Bürger Altyns und jedem Bewohner Artharias der die Verfassung von Altyn achtet werden von den Bürgern Altyns folgende Rechte zugeschrieben: das Recht auf Unversehrtheit von Leib, Leben und Besitz, sowie das Recht Wohnort, Beruf und Religion frei zu wählen. Ferner das Recht der freien Meinungsäußerung. Generell ausgenommen von diesen Rechten sind Angehörige feindlicher Kriegsparteien, heimatlose Räuber, Verräter und Hochverräter. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Grundrechte entscheidet die Regierung durch Beschluss oder das Gericht durch Gerichtsurteil.
Art.2: Bürger und Anwohner
Bürger Altyns ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zu seinem Hauptwohnsitz erklärt. Anwohner ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zum Zweitwohnsitz erklärt. Das aktive und passive Wahlrecht sind den Bürgern vorbehalten. Das öffentliche Mitspracherecht wird Bürgern und Anwohnern gleichermaßen gewährt.
Art.3: Regierung
Die Regierung bestehend aus Bürgermeister und Ratsversammlung ist die Vertretung aller Bürger Altyns. Sie wird durch direkte Wahl vom Bürger selbst legitimiert. Ihre Aufgaben bestehen zum Schutze der Grundrechte der Bürgers und Anwohner in der Wahrung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung innerhalb Altyns und soweit es die Interessen der Stadt betrifft auch über die Stadtgrenzen hinaus. Ferner ist die Regierung ausübendes Organ der weltlichen Gerichtsbarkeit mit dem Bürgermeister in der Funktion des Richters und dem Rat in der Funktion der Schöffen.
Die Regierung hat nicht die Befugnis, sich in religiöse Angelegenheiten einzumischen oder Partei für oder gegen einzelne religiöse Gruppierungen zu ergreifen, so lange diese die Gesetze Altyns achten. Nur in Kriegs- und Krisenzeiten ist es der Regierung erlaubt, Eingriffe in die Grundrechte der verfassungstreuen Bürger und Anwohner vorzunehmen. Eine Regierung, die die Kontrollfunktion des Rates umgeht oder diesen entmachtet ist verfassungswidrig.
Art.4: Bürgermeister
Der Bürgermeister ist das direkt vom Volk gewählte Regierungsoberhaupt. Er schlägt Gesetze zur Verabschiedung vor, überwacht das strukturelle und wirtschaftliche Wachstum der Stadt und leitet die Regierungssitzungen. Er hat das Recht, in Abstimmung mit dem Rat für bestimmte Aufgaben Stellvertreter und Amtsträger zu ernennen. Im Kriegsfall erhält er das Oberkommando über die Stadtstreitkräfte.
Art.5: Ratsversammlung
Aufgabe der Ratsversammlung ist die Teilung der Verantwortung im Sinne des Bürgers. Sie stimmt über Eingaben des Bürgermeisters ab, kontrolliert seine Entscheide und wahrt dadurch das Kräftegleichgewicht. Die Ratsmitglieder nehmen ferner an den Regierungssitzungen Teil, in denen zukünftige Entscheidungen im Voraus diskutiert und Bedürfnisse der Stadt und der Bürger erörtert werden. Ratsmitglieder können zusätzliche Ämter innehaben und damit Verantwortung in speziellen Fragen übernehmen. Die Ratsversammlung umfasst mindestens 3 Mitglieder.
Art.6: Neuwahlen
Die Wahlen für das Bürgermeisteramt finden jeweils mit Ablauf von 10 Tagen statt, die Wahlen für die Ratsversammlung mit Ablauf von 14 Tagen. Stirbt der Bürgermeister, finden Neuwahlen statt. Sinkt die Zahl der Ratsmitglieder unter 3, müssen der Bürgermeister und der verbliebene Rat umgehend Neuwahlen des Rates ansetzen. Fordern in einer offiziellen Petition mindestens 75% der Bürger Neuwahlen, so haben Bürgermeister und Rat diese einzuleiten.
Art.7: Änderung der Verfassung
Diese Verfassung tritt in Kraft, nachdem in einer offiziellen Abstimmung mindestens 75% der teilnehmenden Bürger für ein Inkrafttreten gestimmt haben. Die Beteiligung betrug dabei mindestens 75% der Bürger Altyns. Für Änderungen in der Verfassung müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie in Kraft treten.
Art. 8: Verletzungen der Verfassung
Schwere Verletzungen der Verfassung werden als Verrat und Verbrechen gegen die freiheitliche Grundordnung Altyns angesehen und mit der Höchststrafe geahndet. Vertreter der Regierung, die sich über Bestimmungen der Verfassung hinwegsetzen, müssen unmittelbar als Hochverräter vor Gericht gestellt werden. Duldet eine Regierung den Hochverrat, macht sie sich selbst des Hochverrats an Altyn schuldig.
Datum des Inkrafttretens: 13.07.2012
Dieses Schriftstück wird beglaubigt von folgenden Personen in Vertretung der Bürger von Altyn, die dieses Schreiben durch Abstimmung rechtskräftig machten.
Erek, Mydraor, nobody, Novalph
Edit: musste einen Fehler bei den Unterschriften beheben
Ereks sterbliche Überreste:
Gesetze und Beschlüsse:
Staatshaushalt: Bis auf weiteres wird eine Steuer von 4% erhoben, die vorrangig für den Ausbau der Stadtgebäude eingesetzt wird.
Das Gericht von Altyn wird gestellt durch den Bürgermeister (Richter) und den Rat (Schöffen). Jede Partei hat das Recht, sich einen Anwalt/Sprecher zu nehmen. Geurteilt wird über alle Vergehen nach dem Strafgesetz Altyns.
Strafgesetz (StG): Verbrechen in die Bürger, Anwohner und/oder Institutionen Altyns als Opfer oder Täter verwickelt sind, werden in Altyn vor Gericht gestellt. Als Verbrechen nach dem Gesetz von Altyn gelten:
§01 Körperverletzung und versuchte Körperverletzung
§02 Mord und versuchter Mord
§03 Raub
§04 Diebstahl und Veruntreuung
§05 Spionage
§06 Freiheitsberaubung
§07 Erregung öffentlichen Ärgernisses
§08 Vagabundieren als Gesetzloser (Vogelfreiheit ohne rechtmäßigen Grund)
§09 Verleumdung
§10 Bestechungsversuch und Annahme von Bestechung
§11 Verrat (Widerstand gegen die Grundordnung)
§12 Hochverrat (Widerstand gegen die Grundordnung durch hohe Amtsträger)
§13 Anstiftung, Unterstützung oder Deckung eines der vorgenannten Verbrechen
Das Ermessen des Strafmaßes bei festgestellter Schuld liegt beim Richter.
Handelsgesetz(HaG): Es gibt zur Zeit keine Bestimmungen, die den Handel von, nach und innerhalb Altyns einschränken.
Kithar:
Bitte eine generelle Klausel einfügen a la "Wer eine Straftat mit Erlaubnis des Geschädigten begeht hat keine Konsequenzen zu fürchten" - Spionage trainiert nun einmal Attribute ;)
Bedeutet man kann sich gut gegenseitig ausspionieren und dadurch trainieren.
MooKo:
Ist eigentlich nicht notwendig @Kithar. Eine Anklage gibs nur, wenn es einen Kläger gibt. Gestattet der Geschädigte dir ihn auszuspionieren und klagt dich dennoch an, so macht er sich nach § 9 starfbar.
:) was es aber tatsächlich geben muss, ist eine Kriegsklausel (Allianz-, Religionskriege). Hierbei könnten sich Spieler von Altyns bekriegen. Dann machen sich alle starbar :)
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