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Verlies - Balancing

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PK:
Wie wäre es mit einer zweiseitigen Lösung?

Einerseits kann der Verlieswächer den Deliquenten nicht gleich einkerkern, andererseits kann der Vogelfrei dieselbe Zeit keinen Bürger der Stadt ausrauben, ausspionieren oder ähnliche Dinge tun.

Angreifen natürlich nur, wenn Krieg herrscht ;)

Ein notorischer Verbrecher wird natürlich die 24 Stunden nicht abwarten können, sich dementsprechend Ärger mit einer anderen Stadt suchen. Und mit den Peitschenhieben in Kombination kann die Strafe auch eine "nachhaltigere" Wirkung haben. Wenn er sichs also überlegt wird er jetzt nicht unbedingt in die Nähe einer Stadt mit einem starken Verlieswächter gehen...

Von einer Anhebung der Kosten für die Fahnungsliste halte ich aus Rücksicht auf die kleineren Städte nichts. Die wären dann ja ein perfektes Gebiet für Vogelfreie, die könnten es sich ja nicht leisten zu fahnden.

Gottkaiser Kato I.:

--- Zitat von: Gisibert am Februar 08, 2013, 04:30:40 Nachmittag ---andererseits kann der Vogelfrei dieselbe Zeit keinen Bürger der Stadt ausrauben, ausspionieren oder ähnliche Dinge tun.
--- Ende Zitat ---

Also im aktuellen Fall (sorry, solls ja eher um allgemeines gehen^^), ist nicht unbedingt rauben etc. das Problem (das geht sowieso ned direkt in Zintas), sondern das Problem ist, dass er dort eine Hütte hat. Gibt ja auch andere Gründe die zu einer Fandung führen könnten als die klassischen Straftaten, z.B. Preisdumping, der Versuch Leute mit einer Krankheit anzustecken usw.

PK:
In diesem Falle hätte er ja 24 Stunden Zeit sich zu "rehabilitieren", also eine Klinik zu besuchenm, seine Hütte zu verkaufen oder die Preise anzupassen. Alternativ landet er wieder im Kittchen...

Nett ist es zwar nicht, wenn es sich nur um eine Hütte handelt, aber realistisch und na ja...erwünscht^^ Manch Bürgermeister will einen bestimmten Spieler halt nicht in der Stadt, und wenn sich dafür eine Mehrheit findet... :-X

Luxx:
Dein Argument leuchtet ein, Erasmus.

Dennoch sollte ein Spieler nicht zu chronischer Handlungsunfähigkeit verdammt werden können, da für ihn das Spiel dann eben völlig unspielbar wird.

Wie gesagt, sollte es "Bewährungsauflagen" geben können, die mit einer Freilassung konform gehen und somit einstweilen Schaden durch den entsprechenden Spieler von der jeweiligen Stadt abwenden können.

Sollte der Spieler im späteren Spielverlauf wieder direkten oder indirekten Schaden (Ausnahme: Kriegsfall, der von der entlassenden Stadt gegen die Residenz des Entlassen opponiert wird) bei der entsprechenden Stadt verursachen, steht einer erneuten Sanktionierung (Haft etc.) wohl nichts im Wege. Vielleicht sollte bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen, ähnlich wie in Bezug auf den Tonfall in Forum und Chat, eine temporäre Spielsperre verhängt werden. Es sei denn der Verstoß geht mit der Spielmechanik konform. Dann sollte zur erneuten Strafe der Bewährungswiderruf mit Zurechnung des angedrohten Strafmaßes bei Bewährungsverstoß erfolgen. Eine Inhaftierung und Beginn der Strafdauer erfolgt dann bei Ergreifung des Verurteilten.

Irgendwie fehlt zum Verlies ohnehin eine Judikative im Spiel, die entsprechende Regelungen trifft oder treffen kann.

Phil:
Macht das mal nicht komplizierter, als es sein muss. Ein Schutz für 24h vor erneuter Fahndung ist völlig ausreichend, die Mali von den Peitschenhieben reduzieren die Bedrohung, die derjenige, wenn überhaupt, darstellt, schon stark genug. Wenn derjenige vogefrei ist, kann man ihn relativ leicht im Kampf besiegen, wenn er es nicht ist, ist die Gefahr für die Stadt ohnehin nicht gegeben.

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