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Autor Thema: Das neue Altyn - Recht und Gesetz  (Gelesen 6672 mal)

Arbales

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Das neue Altyn - Recht und Gesetz
« am: September 09, 2012, 04:23:48 Nachmittag »
Hier können Petitionen zur Änderung von Gesetzen eingereicht werden.

Gesetze
Die Acht Artikel von Altyn



Art.1: Grundrechte:

Jedem Bürger Altyns und jedem Bewohner Artharias, der die Verfassung von Altyn achtet, werden von den Bürgern Altyns folgende Rechte zugeschrieben:

Das Recht auf Unversehrtheit von Leib, Leben und Besitz, sowie das Recht Wohnort, Beruf und Religion frei zu wählen. Ferner das Recht der freien Meinungsäußerung. Generell ausgenommen von diesen Rechten sind Angehörige feindlicher Kriegsparteien, heimatlose Räuber, Verräter und Hochverräter. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Grundrechte entscheidet die Regierung durch Beschluss oder das Gericht durch Gerichtsurteil.



Art.2: Bürger und Anwohner:

Bürger Altyns ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zu seinem Hauptwohnsitz erklärt. Anwohner ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zum Zweitwohnsitz erklärt. Das aktive und passive Wahlrecht sind den Bürgern vorbehalten. Das öffentliche Mitspracherecht wird Bürgern und Anwohnern gleichermaßen gewährt.



Art.3: Regierung:

Die Regierung bestehend aus Bürgermeister und Ratsversammlung ist die Vertretung aller Bürger Altyns. Sie wird durch direkte Wahl vom Bürger selbst legitimiert. Ihre Aufgaben bestehen zum Schutze der Grundrechte der Bürgers und Anwohner in der Wahrung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung innerhalb Altyns und soweit es die Interessen der Stadt betrifft auch über die Stadtgrenzen hinaus. Ferner ist die Regierung ausübendes Organ der weltlichen Gerichtsbarkeit mit dem Bürgermeister in der Funktion des Richters und dem Rat in der Funktion der Schöffen.

Die Regierung hat nicht die Befugnis, sich in religiöse Angelegenheiten einzumischen oder Partei für oder gegen einzelne religiöse Gruppierungen zu ergreifen, solange diese die Gesetze Altyns achten. Nur in Kriegs- und Krisenzeiten ist es der Regierung erlaubt, Eingriffe in die Grundrechte der verfassungstreuen Bürger und Anwohner vorzunehmen. Eine Regierung, die die Kontrollfunktion des Rates umgeht oder diesen entmachtet ist verfassungswidrig.



Art.4: Bürgermeister:

Der Bürgermeister ist das direkt vom Volk gewählte Regierungsoberhaupt. Er schlägt Gesetze zur Verabschiedung vor, überwacht das strukturelle und wirtschaftliche Wachstum der Stadt und leitet die Regierungssitzungen. Er hat das Recht, in Abstimmung mit dem Rat für bestimmte Aufgaben Stellvertreter und Amtsträger zu ernennen. Im Kriegsfall erhält er das Oberkommando über die Stadtstreitkräfte.



Art.5: Ratsversammlung:

Aufgabe der Ratsversammlung ist die Teilung der Verantwortung im Sinne des Bürgers. Sie stimmt über Eingaben des Bürgermeisters ab, kontrolliert seine Entscheide und wahrt dadurch das Kräftegleichgewicht. Die Ratsmitglieder nehmen ferner an den Regierungssitzungen Teil, in denen zukünftige Entscheidungen im Voraus diskutiert und Bedürfnisse der Stadt und der Bürger erörtert werden. Ratsmitglieder können zusätzliche Ämter innehaben und damit Verantwortung in speziellen Fragen übernehmen. Die Ratsversammlung umfasst mindestens 3 Mitglieder.



Art.6: Neuwahlen:

Die Wahlen für das Bürgermeisteramt finden jeweils mit Ablauf von 10 Tagen statt, die Wahlen für die Ratsversammlung mit Ablauf von 14 Tagen. Stirbt der Bürgermeister, finden Neuwahlen statt. Sinkt die Zahl der Ratsmitglieder unter 3, müssen der Bürgermeister und der verbliebene Rat umgehend Neuwahlen des Rates ansetzen. Fordern in einer offiziellen Petition mindestens 75% der Bürger Neuwahlen, so haben Bürgermeister und Rat diese einzuleiten.



Art.7: Änderung der Verfassung:

Diese Verfassung tritt in Kraft, nachdem in einer offiziellen Abstimmung mindestens 75% der teilnehmenden Bürger für ein Inkrafttreten gestimmt haben. Die Beteiligung betrug dabei mindestens 75% der Bürger Altyns. Für Änderungen in der Verfassung müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie in Kraft treten.



Art. 8: Verletzungen der Verfassung:

Schwere Verletzungen der Verfassung werden als Verrat und Verbrechen gegen die freiheitliche Grundordnung Altyns angesehen und mit der Höchststrafe geahndet. Vertreter der Regierung, die sich über Bestimmungen der Verfassung hinwegsetzen, müssen unmittelbar als Hochverräter vor Gericht gestellt werden. Duldet eine Regierung den Hochverrat, macht sie sich selbst des Hochverrats an Altyn schuldig.



Datum des Inkrafttretens: 13.07.2012
Altyner Handelskooperative