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Altyner Stadtwache

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Kithar:
unsere gesamte Gerichtsbarkeit etc muss sich ja erstmal aufbauen...
auch braucht es dafür sehr aktive Spieler

solange das nicht zu 100% gelöst ist, ergreife ich eben als Hauptmann bei klaren Fällen die Initiative. Ansonsten handele ich nur auf Anweisung des BM oder Rates.

Ereks sterbliche Überreste:
Zunächst möchte ich die Stadtwache für ihr schnelles und beherztes Eingreifen loben. Aber schnell ist nicht immer auch richtig:

Ich muss hier noch einmal in aller Deutlichkeit anmerken, dass alle Bürger Altyns unter dem Schutz der Verfassung stehen, bis ihre Schuld durch die Justiz festgestellt und eine Strafe verhängt ist.

Diese Justiz ist seit Tagen zu 100% arbeitsbereit - wir haben Gesetze und ein Gericht, das über Vorfälle urteilen kann. Daher besteht für die Stadtwache keine Notwendigkeit, in Konflikten zwischen Bürgern Altyns selbstbestimmend einzuschreiten. Ich werde mich daher mit dem Rat über das weitere Vorgehen besprechen.

Kithar:

--- Zitat von: Erek am Juli 22, 2012, 09:23:34 Nachmittag ---Zunächst möchte ich die Stadtwache für ihr schnelles und beherztes Eingreifen loben. Aber schnell ist nicht immer auch richtig:

Ich muss hier noch einmal in aller Deutlichkeit anmerken, dass alle Bürger Altyns unter dem Schutz der Verfassung stehen, bis ihre Schuld durch die Justiz festgestellt und eine Strafe verhängt ist.

Diese Justiz ist seit Tagen zu 100% arbeitsbereit - wir haben Gesetze und ein Gericht, das über Vorfälle urteilen kann. Daher besteht für die Stadtwache keine Notwendigkeit, in Konflikten zwischen Bürgern Altyns selbstbestimmend einzuschreiten. Ich werde mich daher mit dem Rat über das weitere Vorgehen besprechen.

--- Ende Zitat ---

Ok. Ab jetzt kein eigenmächtiges Handeln mehr bis Entschluß steht.

Gilt das allgemein und uneingeschränkt? Oder dürfen Nicht-Altyner nach Angriff auf einen Altyner sofort gejagt werden?

Ereks sterbliche Überreste:
Die Einschränkung gilt nur für Altyner Bürger, weil die den besonderen Schutz der Verfassung genießen. Ausgenommen sind Altyner Bürger, die sich mit ortsfremden Verbrechern in einer Gruppe befinden und auf diese Weise in einen Kampf mit der Stadtwache geraten. Sie sind selbst schuld, wenn sie zwischen die Fronten geraten. Alle anderen Räuber/Vogelfreien sind ohnehin Freiwild, wenn sie sich an einem Bürger von Altyn vergehen. Hier sollte man aber auch Vernunft walten lassen und bei "delikaten" Vorfällen, in die hohe Amtspersonen oder besonders angesehene Bürger anderer Städte verwickelt sind zunächst der Justiz und/oder Diplomatie den Vorrang einräumen. Ich will keine offenen Konflikte mit anderen Städten, weil die sich durch aggressives Verhalten unserer Wache provoziert fühlen.

Da das so auch noch nicht offiziell gesagt worden ist, möchte ich anbei darauf hinweisen dass die Stadtwache von Altyn auf dem Hoheitsgebiet anderer Städte (also auf dem Stadtfeld) keine Kompetenzen hat, Verbrecher anzugreifen. Dort gelten die Stadteigenen Gesetze und die dortige Gerichtsbarkeit hat das Sagen. Das zu ignorieren wäre eine Anmaßung gegen ihr Hoheitsrecht. Das wollen wir jedoch so respektieren wie wir von ihnen erwarten, dass sie unsere Gesetze respektieren. Im Fall der Flucht eines Verbrechers in eine andere Stadt würden wir also nur in Absprache mit der dortigen Regierung handeln. Das trifft aber nicht auf Kolonien ohne Regierung zu.

Kithar, am besten fassen wir das mal als eine Art Regelkatalog - kurz und knackig - zusammen, so dass jeder einen schnellen Überblick darüber bekommt, was ein absolutes Tabu ist.

Kithar:

--- Zitat von: Erek am Juli 22, 2012, 11:20:58 Nachmittag ---Die Einschränkung gilt nur für Altyner Bürger, weil die den besonderen Schutz der Verfassung genießen. Ausgenommen sind Altyner Bürger, die sich mit ortsfremden Verbrechern in einer Gruppe befinden und auf diese Weise in einen Kampf mit der Stadtwache geraten. Sie sind selbst schuld, wenn sie zwischen die Fronten geraten. Alle anderen Räuber/Vogelfreien sind ohnehin Freiwild, wenn sie sich an einem Bürger von Altyn vergehen. Hier sollte man aber auch Vernunft walten lassen und bei "delikaten" Vorfällen, in die hohe Amtspersonen oder besonders angesehene Bürger anderer Städte verwickelt sind zunächst der Justiz und/oder Diplomatie den Vorrang einräumen. Ich will keine offenen Konflikte mit anderen Städten, weil die sich durch aggressives Verhalten unserer Wache provoziert fühlen.

Da das so auch noch nicht offiziell gesagt worden ist, möchte ich anbei darauf hinweisen dass die Stadtwache von Altyn auf dem Hoheitsgebiet anderer Städte (also auf dem Stadtfeld) keine Kompetenzen hat, Verbrecher anzugreifen. Dort gelten die Stadteigenen Gesetze und die dortige Gerichtsbarkeit hat das Sagen. Das zu ignorieren wäre eine Anmaßung gegen ihr Hoheitsrecht. Das wollen wir jedoch so respektieren wie wir von ihnen erwarten, dass sie unsere Gesetze respektieren. Im Fall der Flucht eines Verbrechers in eine andere Stadt würden wir also nur in Absprache mit der dortigen Regierung handeln. Das trifft aber nicht auf Kolonien ohne Regierung zu.

Kithar, am besten fassen wir das mal als eine Art Regelkatalog - kurz und knackig - zusammen, so dass jeder einen schnellen Überblick darüber bekommt, was ein absolutes Tabu ist.

--- Ende Zitat ---

Super formuliert, so sehe ich das auch.

Werde danach handeln.

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