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Autor Thema: Gesetzestext der Stadt Arthorus  (Gelesen 8222 mal)

Fr3dRex

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Gesetzestext der Stadt Arthorus
« am: Juni 26, 2013, 05:42:12 Nachmittag »
Ab sofort gelten In Arthorus folgende Gesetze:

§1 Körperverletzung und Tötungsdelikte

(1) Innerhalb der Stadt sind Angriffe auf Mitspieler – egal welcher Herkunft – verboten. Ausgenommen hiervon sind Sanktionen seitens der Stadtgemeinschaft gegen Übeltäter, die angreifen, stehlen oder spionieren.

(2) Bürger von Arthorus (also alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Arthorus) genießen zudem in ganz Artharia den Schutz der Stadt Arthorus. Dies bedeutet, dass Bürger von Arthorus nirgendwo angegriffen werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

(3) Der in §1 (2) genannte Schutz kann seitens der Stadt entzogen werden, wenn der Angriff eine Sanktion einer anderen Stadt für ein Verbrechen einzelner Bürger von Arthorus ist, und vom juristischen Rat von Arthorus, der –sofern nicht gesondert gewählt– aus Bürgermeister und Stadtrat besteht, als rechtens und verhältnismäßig anerkannt wurde.

(4) Wer einen Spieler innerhalb der Stadtgrenzen oder einen Bürger von Arthorus außerhalb der Stadtgrenzen angreift, hat mit Strafverfolgung und Strafe zu rechnen. Informationen zu Strafverfolgung und Strafmaß finden sich in §3.


§2 Spionage und Diebstahl

(1) Spionage und Diebstahl sind in Arthorus verboten.

(2) Versuchte Spionage und versuchter Taschendiebstahl sind verboten.

(3) Wer einen Spieler innerhalb der Stadtgrenzen ausspioniert oder beraubt, hat mit Strafverfolgung und Strafe zu rechnen. Informationen zu Strafverfolgung und Strafmaß finden sich in §3.

(4) Ausgenommen von diesen Regelungen sind Spionage- und Diebstahlversuche, die in gegenseitigem Einverständnis nach vorheriger Absprache zum Training durchgeführt wurden.


§3 Strafverfolgung und Strafmaß

(1) Im Falle eines Angriffs, eines Diebstahls oder einer Spionage auf dem Boden von Arthorus oder gegenüber einem Bürger von Arthorus in ganz Artharia kann das Opfer bei der Stadt eine Strafverfolgung des Täters beantragen. Ggf. zieht die Stadt auch in Erwägung, eigenständig zu fahnden.

(2) Verstößt ein Bürger gegen die Gesetze einer anderen Stadt (insbesondere durch Angriffe/Tötung), kann der Gesetzesschutz durch Arthorus temporär entzogen werden. Im Einzelfall (vgl. §1(3)) kann der Gesetzesschutz auch bestehen bleiben.

(3) Eine Fahndung wird grundsätzlich im Einzelfall entschieden. Im Einzelfall kann der Rechtsanspruch auf Fahndung aus besonderen Gründen ausgesetzt werden.

(4) Das Strafmaß richtet sich nach Art und Schwere des Vergehens.



Für Rückfragen stehen wir im IRC und im Forum der Stadt Arthorus zu Eurer Verfügung:
IRC: http://client00.chat.mibbit.com/?server=rizon.mibbit.org&channel=%23Arthorus
Forum: www.arthorus.de


Hochachtungsvoll

Fr3dRex
Bürgermeister
« Letzte Änderung: Juni 26, 2013, 06:28:58 Nachmittag von Fr3dRex »
Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur das, was noch getan werden muss - Marie Curie

Antw:Gesetzestext der Stadt Arthorus

NAC

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Antw:Gesetzestext der Stadt Arthorus
« Antwort #1 am: Juni 26, 2013, 06:38:50 Nachmittag »
Antrag abgelehnt.
Signaturen
nehmen
nur
Platz
weg.
Deshalb
habe
ich
keine.

Antw:Gesetzestext der Stadt Arthorus

Stryk99

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Antw:Gesetzestext der Stadt Arthorus
« Antwort #2 am: Juni 26, 2013, 06:52:14 Nachmittag »
Ab sofort gelten In Arthorus folgende Gesetze:

§1 Körperverletzung und Tötungsdelikte


(2) Bürger von Arthorus (also alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Arthorus) genießen zudem in ganz Artharia den Schutz der Stadt Arthorus. Dies bedeutet, dass Bürger von Arthorus nirgendwo angegriffen werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Schutz *hust* :D

(3) Der in §1 (2) genannte Schutz kann seitens der Stadt entzogen werden, wenn der Angriff eine Sanktion einer anderen Stadt für ein Verbrechen einzelner Bürger von Arthorus ist, und vom juristischen Rat von Arthorus, der –sofern nicht gesondert gewählt– aus Bürgermeister und Stadtrat besteht, als rechtens und verhältnismäßig anerkannt wurde.

Gewaltenverschränkung, und sowas nennt sich Demokratie.

(4) Wer einen Spieler innerhalb der Stadtgrenzen oder einen Bürger von Arthorus außerhalb der Stadtgrenzen angreift, hat mit Strafverfolgung und Strafe zu rechnen. Informationen zu Strafverfolgung und Strafmaß finden sich in §3.

Ich geh mal davon aus das das Gesetz ab der Veröffentlichung hier gilt, hab da sonst noch nichts von gemerkt. ^^


§2 Spionage und Diebstahl

(2) Versuchte Spionage und versuchter Taschendiebstahl sind verboten.

Komischer Wortlaut. Müsste heißen "Der Versuch ist Strafbar".

(3) Wer einen Spieler innerhalb der Stadtgrenzen ausspioniert oder beraubt, hat mit Strafverfolgung und Strafe zu rechnen. Informationen zu Strafverfolgung und Strafmaß finden sich in §3.

Unnütze Erwähnung das es eine Strafverfolgung gibt, da bereits erwähnt wurde was Strafbar ist und in §3 was die Folgen sind.


§3 Strafverfolgung und Strafmaß

(2) Verstößt ein Bürger gegen die Gesetze einer anderen Stadt (insbesondere durch Angriffe/Tötung), kann der Gesetzesschutz durch Arthorus temporär entzogen werden. Im Einzelfall (vgl. §1(3)) kann der Gesetzesschutz auch bestehen bleiben.

Wieder Schutz *hust*

(3) Eine Fahndung wird grundsätzlich im Einzelfall entschieden. Im Einzelfall kann der Rechtsanspruch auf Fahndung aus besonderen Gründen ausgesetzt werden.

Bestimmt wenn der Täter zu stark ist :D

(4) Das Strafmaß richtet sich nach Art und Schwere des Vergehens.

Nichtmal eine genau Definieren des Strafmaßes ^^


Für Rückfragen stehen wir im IRC und im Forum der Stadt Arthorus zu Eurer Verfügung:
IRC: http://client00.chat.mibbit.com/?server=rizon.mibbit.org&channel=%23Arthorus

Nichtmal nen schöner tinyurl link. ^^


So genug drüber lustig gemacht. ^^