vielleicht hilft es, wenn ihr die gesetze, welche für die BÜRGER gelten von der neutralitätsidee trennt.
in rothbach hatten wir während des zintas-asgard-konfliktes auch kurz eine debatte darum, ob wir die stadt zur "offenen stadt" erklären. "offene stadt" ist dabei der begriff, der historisch verwendet wurde, um gebiete/städte in kriegsregionen vor verwüstung zu schützen und kriegsmüden asyl zu bieten.
relativ simpel ist hierbei der grundsatz:
jeder anhänger einer kriegspartei kann die stadt unbehelligt betreten und in ihr verweilen. kämpfe zwischen kriegführenden im stadtgebiet sind verboten und führen zur bestrafung ALLER aktiv beteiligten (von ausweisung, über haftstrafe bis tod alles denkbar). schutzsuchende sind verpflichtet, defensive kampfeinstellungen zu wählen (dauerflucht und keine gifttrankregeln) - wer das im kb erkennbar missachtet, gilt als aktiv beteiligter in einem kampf und wird bestraft. ende.
und da das eine einseitige erklärung ist, ist dafür auch keinerlei anerkennung dritter von nöten. wenn allerdings eine kriegspartei das erkennbar mißbraucht, ist es auch kein schutz davor, in einen konflikt hineingezogen zu werden. das risiko besteht aber immer und sollte in einer machtsimulation auch nicht unterlaufen werden - auch in der rl-geschichte sind offene städte gelegentlich von einer kriegspartei geplündert worden, was dann auch gerne als grund für vergeltung der anderen kriegspartei herhalten musste, ect.
davon völlig unbenommen ist die "normale" strafverfolgung bei handlungen, die gegen BÜRGER der stadt vorgenommen werden. das kann wie in allen städten geregelt werden.