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Autor Thema: Verhandlungssaal (RPG)  (Gelesen 4305 mal)

Ereks sterbliche Überreste

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Verhandlungssaal (RPG)
« am: Juli 18, 2012, 02:58:06 Nachmittag »
Hinweis: dies ist ein RPG-Thread (Rollenspiel-Thread), aber mit "gelockerter" RPG-Pflicht. Es ist nicht nötig, hier seinen Charakter im großen Stil auszuschmücken oder schwülstig zu reden. Aber hier sollen nur Ingame-Diskussionen der Charaktäre stattfinden. Haben die Spieler RPG-fremde Dinge zum jeweiligen Thema zu klären, soll das bitte anderweitig geschehen.

Ein großer Raum im Gemeindehaus Altyns, der wahlweise mit einem großen runden Eichenholztisch samt Stühlen oder mit kleineren Tischen sowie stühlen und Bänken ausgestattet werden kann. Stehend finden bis zu hundert Personen darin Platz. Ein an der Eingangstür angenagelter Zettel regelt den Ablauf der verschiedenen Sitzungen:

Sitzungsordnung

1. Wer nur als Zuhörer einer Sitzung beiwohnt, hat sich ruhig zu verhalten. Das Rederecht erteilt oder verweigert der Sitzungspräsident (je nach Fall der Bürgermeister, Richter, ein Ratsmitlied oder dessen Vertreter). Anfragen diesbezüglich sind an diesen persönlich zu stellen. Schreien, Fluchen, Handgreiflichkeiten und andere Störungen sind verboten. Wer dagegen verstößt kann durch den Büttel des Raumes verwiesen werden.

2. Es darf stets nur eine Sitzung gleichzeitig abgehalten werden, damit die Teilnehmer sich nicht gegenseitig stören. Erfordert die Dringlichkeit das Abhalten einer Sitzung ehe eine andere Sitzung beendet ist, so kann der Bürgermeister die Sitzung unterbrechen.

3. Sitzungen dürfen nur aus folgenden Anlässen im Gemeindesaal abgehalten werden:

a) öffentliche Regierungssitzung (mit Bürgermeister) oder Ratssitzung (ohne Bürgermeister):
Die Ratsmitglieder bestimmen bei der Ratssitzung im Voraus einen Sitzungspräsidenten.

b) Botschaftertreffen: Sitzungspräsident ist der Bürgermeister oder der Außenminister. Die eingeladenen Botschafter von außerhalb haben Rederecht. Weiteren Bürgern der Stadt oder Fremden kann das Rederecht auf Anfrage erteilt werden.

c) Gerichtsverhandlung: Sitzungspräsident ist der Richter. Staatsanwalt, Anwälte, Parteien und Zeugen sind Teilnehmer. Das Rederecht ist stark eingeschränkt und wird vom Richter durch direkte Ansprache der Person erteilt.

d) kleine und große Bürgerversammlung:
Sitzungspräsident ist der Bürgermeister oder in besonderen Ausnahmefällen ein zuvor mehrheitlich bestimmter Bürger Altyns. Bei der kleinen Bürgerversammlung haben nur Einwohner Altyns mit Bürgerrechten das Rederecht. Bei der großen Bürgerversammlung dürfen auch alle Anwohner ohne Bürgerrecht das Wort erheben. Jeder Teilnehmer ist auf eine einzige Wortmeldung beschränkt, damit die Diskussion nicht ausufert. Weitere Wortmeldungen müssen beantragt werden. Bürgerversammlungen können auch ohne Einverständnis des Bürgermeisters einberufen werden, dürfen jedoch laufende Sitzungen nicht unterbrechen.

Sitzungen über andere Angelegenheiten, Feiern oder Klatsch und Tratsch haben keinen Platz im Gemeindesaal. Sie können im Wirtshaus abgehalten werden.

Gezeichnet: Erek, der Bürgermeister
« Letzte Änderung: Juli 18, 2012, 03:05:18 Nachmittag von Erek »

Antw:Verhandlungssaal (RPG)

Ereks sterbliche Überreste

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« Antwort #1 am: Juli 22, 2012, 11:24:11 Nachmittag »
Ein frischer Aushang kündet an:

Gerichtsverhandlung
Beginn am 23.07.2012 um 22:00 Uhr
Streitfall Stadt Altyn (und Nebenkläger) gegen Bürgerin Alana
§1 und §8 StG

Eröffnung der Gerichtsverhandlung.

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Eröffnung der Gerichtsverhandlung.
« Antwort #2 am: Juli 24, 2012, 08:00:17 Vormittag »
Der vorsitzende Richter Erek und die Schöffen Novalph, Mydraor und nobody betreten den gut gefüllten Verhandlungssaal durch die schwere Tür und nehmen an zwei langen Tischen am jenseitigen Ende des Raumes Platz. Der Richter schlägt eine schrille Glocke, um die Verhandlung zu eröffnen und die Zuschauer zur Ruhe zu mahnen. Dann erhebt er seine Stimme:

Ich bitte um absolute Ruhe. Da dies die erste Gerichtsverhandlung in Altyn ist und viele der Anwesenden noch nicht mit dem Ablauf vertraut sind, hier einige wichtige Vorbemerkungen:
Viele der Bürger Altyns beteiligen sich gerne und angeregt an Diskussionen, eine Eigenschaft die ich sehr schätze. Hier im Gerichtssaal hat das im Sinne einer geordneten, störungsfreien und zügigen Verhandlung allerdings keinen Platz. Ich leite als Richter die Verhandlung und bestimme, wer in welcher Frist seine Aussagen vorzutragen hat. Das heißt, dass während der Verhandlung ohne meine Aufforderung niemand hier spricht. Ausnahmen bilden Einsprüche oder Anträge auf Unterbrechung des Prozesses für einen bestimmten Zeitraum, diese können von Prozessbeteiligen – Kläger, Angeklagter, Zeugen, Schöffen – mit einer klaren Begründung gestellt werden. Zusätzlich zur Leitung übernehme ich auch als Staatsanwalt die Anklagevertretung für die Stadt Altyn, werte die Protokolle aus und befrage Angeklagte, Kläger und Zeugen. Anklagevertretung des Nebenklägers und Verteidigung bekommen ebenfalls die Gelegenheit die Gegenseite und die Zeugen zu befragen. Die Schöffen werden anschließend abstimmen ob sie den Angeklagten für schuldig befinden und der Richter legt das Strafmaß im Falle festgestellter Schuld fest. Störenfriede werden erst angemahnt und beim zweiten Fehlverhalten mit einem Bußgeld belangt. Im schwerwiegenden Einzelfall verhängt der Richter sofort ein Bußgeld. Wer das Verfahren ohne triftigen Grund verschleppt zahlt ebenfalls ein Bußgeld. Das Leisten eines Meineides wird nach §09 StG zur Anklage gebracht.
In diesem Sinne hoffe ich auf geordnete, zielorientierte Verhandlungen in diesem Saal.

Verhandelt wird in den nächsten Tagen der folgende Fall:

Stadt Altyn gegen Alana
öffentliches Strafverfahren gemäß §1 und §8 StG
keine Nebenkläger
als Zeugen sind geladen: DonLupi (Geschädigter), konsumman, Kithar, Yajakono

Das Strafverfahren Stadt Altyn gegen Alana ist hiermit eröffnet: der Angeklagten wird vorgeworfen, sich als gesetzfreier Vagabund in Altyn aufgehalten und in der Nacht vom 21.07. auf den 22.07.2012 den Bürger DonLupi in betrunkenem Zustand tätlich angegriffen und sowohl diesen wie auch den zu Hilfe eilenden Zeugen konsumman verletzt zu haben.

Zunächst hat der Richter für die Stadt Altyn als Kläger das Wort.

[ooc: das nachträglich Ändern von Beiträgen ist hier zu vermeiden - schreibt einen neuen Beitrag. wenn ihr eine Aussage korrigieren müsst. Die Verbesserung von Rechtschreib- und Grammatikfehlern ist nicht wichtig, wenn sie erstmal da sind.]
« Letzte Änderung: Juli 24, 2012, 08:10:04 Vormittag von Erek »

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« Antwort #3 am: Juli 25, 2012, 11:44:59 Vormittag »
Zunächst möchte ich offiziell bekannt geben, dass die Angeklagte Alana inzwischen den Verletzungen erlegen ist, die sie in einem folgenden Kampf mit der Stadtwache von Altyn erlitt. Ich wurde daher von einigen gefragt, ob eine Verhandlung unter dieser Voraussetzung überhaupt noch einen Sinn ergebe, aber in meinen Augen ist sie mehr als nötig:

Mit dem Tod einer Person erlischt all ihre Schuld vor Menschen und Göttern oder wird auf ihre Erben übertragen. Somit kann das Ziel dieser Verhandlung nicht die Festlegung weiterer Bestrafung sein. Doch durch ein Verbrechen wird die Rechtshoheit unserer Stadt verletzt und die Sicherheit der Bürger gefährdet. Ihnen sind wir es schuldig, verübte Missetaten aufzuklären und den Täter in gerechter Weise zur Rechenschaft zu ziehen. Dafür haben wir Gesetze, dafür gibt es ein Gericht und eine Stadtwache. Und dafür haben wir eine Verfassung, die die Rechte der Bürger schützen soll. Die angeklagte hat auf ihrem Sterbebett die schwer Anschuldigung erhoben, dass ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden seien und dass sie nicht in gerechter Weise bestraft worden sei. Daher wird dieser Prozess nicht nur eine Anklage gegen Alana darstellen um festzulegen welche Bestrafung gerechtfertig gewesen wäre, sondern er soll in gleicher Weise unserem Rechtsgefüge den Spiegel vorhalten, damit die Bürger und Außenstehende in Bezug auf die zahlreichen offenen Fragen Klarheit erhalten.

Da die Angeklagte sich nicht mehr verteidigen kann und der Geschädigte auf Nebenklage verzichtet, wird der Prozess im Schnellverfahren durchgeführt werden: Ich werde auf eine weitere Befragung der Zeugen verzichten und stattdessen die vorliegenden Protokolle auswerten, um die Standpunkte beider Seiten vorzutragen und den Schöffen zur Abstimmung vorzulegen. Dies soll Nerven schonen und das Verfahren so bald wie möglich beenden.

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« Antwort #4 am: Juli 25, 2012, 10:15:39 Nachmittag »
Der Tathergang nach Vergleich der Aussagen:
In den frühen Morgenstunden des 21.07.2012 griff die Angeklagte Alana unter Alkoholeinfluss DonLupi vor seinem Haus in Altyn an, der sich zur Wehr setzte. konsumman eilte ihm zu Hilfe, als er dessen Hilferuf hörte. Nach leichter Verwundung zog sich konsumman jedoch wieder zurück, woraufhin DonLupi die Angreiferin allein kampfunfähig verwundete. Alana ließ daraufhin einige Wertgegenstände am Ort des Geschehens zurück und floh. Kurz darauf verlor sie für einige Zeit das Bewusstsein. Als sie erwachte, verließ sie die Stadt in Richtung des nahen Waldes. Kithar, Hauptmann der Stadtwache, war inzwischen über den Vorfall alarmiert worden und eilte Alana mit Yajakono nach, stellte sie in oben genanntem Waldstück und brachte ihr in dem folgenden Kampf die letztlich tödliche Verwundung bei.

Die Angeklagte bat auf dem Sterbebett DonLupi um Verzeihung und begründete den Angriff damit, dass sie alkoholisiert gewesen sei und ihn in der Dunkelheit für einen Bürger Vakaas gehalten habe. Gleichzeitig erhob sie gegen Kithar und Yajakono den Vorwurf, diese hätten sie ermordet.

Eine Tötungsabsicht oder versuchten Raub können wir Alana nicht nachweisen, aber sollten wir die Tat daher gleich als Versehen abtun und nachsehen? Dagegen spricht, dass die Angeklagte bereits Tage vor dem Zusammenstoß von mehreren Zeugen unabhängig voneinander beim Vagabundieren gesehen wurde. Ihre aggressive Grundeinstellung [vogelfrei] ließ bereits mangelnde Achtung vor dem Gesetz und Gewaltbereitschaft erkennen. Daher war es keine Tat im Affekt, sondern sie war im Voraus geplant, wenngleich der Alkoholgenuss sie das falsche Opfer auswählen ließ. Wäre es besser gewesen, wenn sie ihrer Absicht gemäß einen Bürger Vakaas angegriffen hätte? Vakaa achtet unsere Gesetze und hat noch keinen Versuch unternommen sie zu brechen, welches Recht hätte da ein Bürger Altyns einen gesetzestreuen Vakaaer anzugreifen? In jeder Hinsicht war also nicht nur die Tat falsch, sondern auch die Absicht dahinter.
Daher beharre ich darauf, dass die Angeklagte in Bezug auf die Anklagepunkte des Vagabundierens und der Körperverletzung schuldig ist und das jeweils für die Tat höchste angemessene Strafmaß verhängt wird.

Zum Vorwurf des Mordes gegen Kithar und Yajakono:
Beide haben schnell und zuverlässig reagiert, als sie um Hilfe gebeten wurden, das steht außer Frage und ist eines Lobes würdig. Offen bleiben jedoch die Frage, ob ihre Reaktion in der Härte angemessen war und zudem die Frage, ob man ihnen dafür die Schuld geben kann.

Angemessen? Aus dreierlei Grund sage ich: nein. Zum ersten hat Alana kein derartig schweres Verbrechen wie Mord oder Verrat begangen, dass der Tod als einzige Strafe in Frage kam. Zum zweiten ging zum Zeitpunkt des tödlichen Kampfes keine direkte Bedrohung von Alana aus, die einen Kampf zum Schutze der Bürger Altyns unumgänglich gemacht hätte – sie war schwer verwundet und bereits aus der Stadt geflohen. Zum dritten war sie eine Bürgerin der Stadt, hatte also das Recht, vor Gericht angehört und ordnungsgemäß verurteilt zu werden, ehe die Strafe vollzogen wurde.
Sind die von Alana beschuldigten Kithar und Yajakono aber wirklich für einen Mord verantwortlich zu machen? Als Mitglieder der Stadtwache haben bei nicht nur die Erlaubnis, sondern sogar die Pflicht, die Bürger Altyns zu schützen. Yajakono hat in dieser Absicht im besten Wissen seinen Vorgesetzten unterstützt. Dieser wiederum stand unter enormem Entscheidungsdruck: als ihn der Hilferuf ereilte, war der Bürgermeister nicht in der Stadt. Nach eigenen Angaben hatte er nicht nur keine genauen Anweisungen, wie in einem solchen Fall vorzugehen sei, sondern war zu diesem Zeitpunkt auch überzeugt, dass die Altyner Justiz noch gar nicht bereit wäre, einem solchen Fall entgegen zu treten. Somit sah sich der Hauptmann allein in der Verantwortung und unter dem Druck, schnell eine Entscheidung zu treffen. Und in dieser Situation traf er die Entscheidung, die wahrscheinlich die meisten von uns getroffen hätten: er eilte zu Hilfe, anstatt die Hände in den Schoß zu legen und er beschloss, dass von Seiten Altyns hier keine Schwäche gezeigt werden durfte. Dafür war er bereit, eher das Leben eines gesetzlosen Mitbürgers zu opfern als das Leben eines Gesetzestreuen Fremden zu riskieren. Was geschehen wäre, wenn er anders entschieden hätte, werden wir nicht erfahren.

Stimmen nun seine Aussagen? Nun, in der Tat war der Bürgermeister weder zugegen um eine Entscheidung zu treffen, noch hatte er dem Hauptmann genaue Anweisungen zur Verfügung gestellt, auf die er sich hätte stützen können. Die Verfassung sicherte beiden – dem Hilfesuchenden wie der Angreiferin – den Schutz ihrer Rechte zu, den er jedoch nicht beiden gleichzeitig gewähren konnte. Somit beantrage ich, Kithar und Yajakono von allen Vorwürfen freizusprechen.

Letztlich ist der Bürgermeister für die aus rechtlicher Sicht voreilige und überzogene Bestrafung der Bürgerin verantwortlich, der letztlich nicht nur einen Bruch ihrer verfassungsmäßigen Rechte bedeutete, sondern letztlich zu ihrem Tod führte. Einen Vorsatz kann man nicht unterstellen, doch hätte er in seiner Position als Gesetzgeber auf der einen Seite und Befehlshaber der Wache auf der anderen Seite wissen müssen, dass hier früher oder später ein Konflikt entstehen würde. Seine Aufgabe wäre es gewesen, Vorkehrungen dagegen zu treffen, indem er keine Unklarheiten in Gesetz und Wachanweisung zugelassen hätte. Dies hat er jedoch fahrlässig vernachlässigt und trägt so einen Teil der Schuld am Tode Alanas.

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« Antwort #5 am: Juli 25, 2012, 10:30:17 Nachmittag »
Die Schöffen werden sich nun zurückziehen und miteinander beraten. Bis Freitag abend um 22:00 Uhr wird einer von ihnen dem Gericht ihre Entscheidungen mit Begründung vortragen.

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Mydraor

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« Antwort #6 am: Juli 27, 2012, 09:52:20 Nachmittag »
Die Schöffen Mydraor, nobody und Novalph betreten den Verhandlungssaal und nehmen Platz. Nachdem Stille eingekehrt ist und der Richter ihm das Wort erteilt hat, erhebt sich Mydraor und lässt verlauten:

Im Namen des Volkes von Altyn ergeht folgendes Urteil:

Aufgrund des vorzeitigen Ablebens von Alana werden alle Anklagepunkte gegen sie fallengelassen.
Der Anführer der Altynischen Stadtwache, Kithar, und Yajakono werden freigesprochen, da sie im Sinne des Wohles von Altyn gehandelt haben und eine weitere Bedrohung von Alana ausschließen wollten.
Es hätte zwar abgewartet werden müssen, bis diese Gericht ein Urteil gefällt hätte, aber da dies die erste solche Situation war, wird von einer weiteren Bestrafung abgesehen.
Auch Erek wird freigesprochen, da es nicht möglich ist alle möglichen Situationen vorherzusehen und es immer Schlupflöcher in der Verfassung geben wird, deswegen haben wir entschieden, dass Erek keinerlei Schuld an Alanas Tod gegeben werden kann.

Nach der Urteilsverkündung setzt sich Mydraor wieder und der Richter beendet die Verhandlung.