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Autor Thema: [behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner  (Gelesen 6671 mal)

Finnegan

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[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« am: November 21, 2013, 08:42:52 Vormittag »
Moin!
Als Mitbewohner einer Hütte kann man offenbar einen Auftrag beim örtlichen Baumeister einstellen. Will dieser den Auftrag aber annehmen, bekommt er die Meldung, die Hütte existiere nicht mehr oder habe den Besitzer gewechselt.
Entweder sollte der Mitbewohner keinen Auftrag erteilen können, oder der Baumeister muss ihn auch annehmen können ;-)
Ich wäre dafür, die Prüfung, ob der Auftraggeber auch Hütten-Eigentümer ist, komplett zu streichen. Bezahlt wird der Auftrag ja inzwischen ohnehin direkt beim einstellen, also keine unangenehmen Überraschungen, wenn man eine Hütte verkauft, und vergessen hat, dass man noch irgendwo einen Renovierungsauftrag offen hat. Im Gegenteil: Es wird einfacher, eine "komplett renovierte" Hütte zu verkaufen, ohne dass man warten muss, bis der Baumeister seinen Auftrag erledigt hat.
« Letzte Änderung: November 29, 2013, 03:56:25 Nachmittag von Paladin »

Antw:Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

Erikardus

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Antw:Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #1 am: November 21, 2013, 12:16:32 Nachmittag »
eigentlich fände ich es sogar sehr sinnvoll, wenn mitbewohner auch renovierungsaufträge einstellen könnten - natürlich sollten die auch machbar sein. wäre nämlich eine möglichkeit, mal einen mitbewohner zu bitten, das zu übernehmen, quasi als eine art untermiete. dann hätte der hüttenbesitzer wenigstens die chance, auch ein bissel was von der untervermietugn zu haben.

Antw:Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

Luxx

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Antw:Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #2 am: November 22, 2013, 07:21:05 Vormittag »
Angesichts der (sinnvollen) Planungen für die UV-Änderung, fände ich auch eine Auftragserteilung durch Mitwohnis sinnvoll. Und ja, dem Baumeister kann letztlich egal sein wer ihn bezahlt. ;)
<FelixAquila> und wer länger den Autisten spielen kann, gewinnt ^^

Ich bin nicht feige, nur weil ich weiß was dumm ist!

Antw:Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

bernhardms

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Antw:Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #3 am: November 22, 2013, 08:39:14 Vormittag »
Ich hab das mal als Bug aufgenommen.
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Antw:[ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

FelixAquila

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Antw:[ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #4 am: November 22, 2013, 12:41:02 Nachmittag »
Was passiert denn, wenn nun Mitbewohner und Hauptbewohner unabhängig voneinander so einen Auftrag einstellen?

Antw:[ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

bernhardms

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Antw:[ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #5 am: November 22, 2013, 12:55:57 Nachmittag »
wahrscheinlich das gleich, wie wenn der Besitzer 2 Aufträge erteilt. Der zweite geht ins Nirvana wenn die Hütte schon heile ist
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Antw:[ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

Paladin

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Antw:[ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #6 am: November 29, 2013, 03:56:20 Nachmittag »
Nur noch Besitzer einer Hütte können jetzt Aufträge erteilen.
Die Vernunft kann sich dem Bösen mit größerer Wucht entgegenstellen, wenn ihr der Zorn dienstbar zur Hand geht.

Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

Finnegan

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Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #7 am: November 29, 2013, 05:26:17 Nachmittag »
schade...
Meiner Ansicht nach - wie ich und andere hier ja auch schon geschrieben haben - wäre die umgekehrte Lösung deutlich sinnvoller gewesen, nämlich jeden Auftrag zur Bearbeitung zuzulassen, bezahlt ist er ja schließlich schon.

Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

Shini

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Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #8 am: November 30, 2013, 05:32:40 Vormittag »
Konsequent wäre es:
Nur Hüttenbesitzer können wählen.
Nur Hüttenbesitzer können reparieren lassen.

Punkt.

Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

Erikardus

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Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #9 am: November 30, 2013, 01:24:04 Nachmittag »
was das wahlrecht mit der hüttenreparatur zu tun hat, erschließt sich mir nicht. da scheint mir eher dein frust über die wahlrechtsänderung deine feder geführt zu haben.

die untervermietung ist eine private abmachung zwischen hüttenbesitzer und untermieter. insofern kann man argumentieren, dass die sich auch über die kosten einigen sollen und da niemand anderes was mit zu tun hat. schön wäre es, wenn man für eine solche abmachung auch das auftragserteilungsmodul beim bm nutzen könnte. ist halt einfacher als alles andere und erspart doppelte steuern auf ein und denselben fakt.

so wirds wohl dabei bleiben, dass die hüttenreparatur auch weiterhin ausschließlich besitzersache bleibt und diese nichts von einer untervermietung haben.

Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

LordMcMoney

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Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #10 am: November 30, 2013, 03:05:46 Nachmittag »
Im Rl kümmert sich ja auch der Hausbesitzer/Vermieter um die Hausreperaturen und nicht der Mieter. Also passt das schon so wies grade ist.

Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner

Shini

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Antw:[behoben ARB-90] Baumeister-Auftrag durch Mitbewohner
« Antwort #11 am: Dezember 01, 2013, 06:14:50 Nachmittag »
was das wahlrecht mit der hüttenreparatur zu tun hat, erschließt sich mir nicht. da scheint mir eher dein frust über die wahlrechtsänderung deine feder geführt zu haben.

die untervermietung ist eine private abmachung zwischen hüttenbesitzer und untermieter. insofern kann man argumentieren, dass die sich auch über die kosten einigen sollen und da niemand anderes was mit zu tun hat. schön wäre es, wenn man für eine solche abmachung auch das auftragserteilungsmodul beim bm nutzen könnte. ist halt einfacher als alles andere und erspart doppelte steuern auf ein und denselben fakt.

so wirds wohl dabei bleiben, dass die hüttenreparatur auch weiterhin ausschließlich besitzersache bleibt und diese nichts von einer untervermietung haben.

Ich spiele auf die Aussage von Cai/Pala an, die gemeint haben, das eine Untervermietung nur für die Überbrückung von Neulingen da ist und sonst keine Funktion haben sollen. ^^