Ab sofort gelten In Arthorus folgende Gesetze:
§1 Körperverletzung und Tötungsdelikte(1) Innerhalb der Stadt sind Angriffe auf Mitspieler – egal welcher Herkunft – verboten. Ausgenommen hiervon sind Sanktionen seitens der Stadtgemeinschaft gegen Übeltäter, die angreifen, stehlen oder spionieren.
(2) Bürger von Arthorus (also alle Menschen mit Hauptwohnsitz in Arthorus) genießen zudem in ganz Artharia den Schutz der Stadt Arthorus. Dies bedeutet, dass Bürger von Arthorus nirgendwo angegriffen werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
(3) Der in §1 (2) genannte Schutz kann seitens der Stadt entzogen werden, wenn der Angriff eine Sanktion einer anderen Stadt für ein Verbrechen einzelner Bürger von Arthorus ist, und vom juristischen Rat von Arthorus, der –sofern nicht gesondert gewählt– aus Bürgermeister und Stadtrat besteht, als rechtens und verhältnismäßig anerkannt wurde.
(4) Wer einen Spieler innerhalb der Stadtgrenzen oder einen Bürger von Arthorus außerhalb der Stadtgrenzen angreift, hat mit Strafverfolgung und Strafe zu rechnen. Informationen zu Strafverfolgung und Strafmaß finden sich in §3.
§2 Spionage und Diebstahl(1) Spionage und Diebstahl sind in Arthorus verboten.
(2) Versuchte Spionage und versuchter Taschendiebstahl sind verboten.
(3) Wer einen Spieler innerhalb der Stadtgrenzen ausspioniert oder beraubt, hat mit Strafverfolgung und Strafe zu rechnen. Informationen zu Strafverfolgung und Strafmaß finden sich in §3.
(4) Ausgenommen von diesen Regelungen sind Spionage- und Diebstahlversuche, die in gegenseitigem Einverständnis nach vorheriger Absprache zum Training durchgeführt wurden.
§3 Strafverfolgung und Strafmaß(1) Im Falle eines Angriffs, eines Diebstahls oder einer Spionage auf dem Boden von Arthorus oder gegenüber einem Bürger von Arthorus in ganz Artharia kann das Opfer bei der Stadt eine Strafverfolgung des Täters beantragen. Ggf. zieht die Stadt auch in Erwägung, eigenständig zu fahnden.
(2) Verstößt ein Bürger gegen die Gesetze einer anderen Stadt (insbesondere durch Angriffe/Tötung), kann der Gesetzesschutz durch Arthorus temporär entzogen werden. Im Einzelfall (vgl. §1(3)) kann der Gesetzesschutz auch bestehen bleiben.
(3) Eine Fahndung wird grundsätzlich im Einzelfall entschieden. Im Einzelfall kann der Rechtsanspruch auf Fahndung aus besonderen Gründen ausgesetzt werden.
(4) Das Strafmaß richtet sich nach Art und Schwere des Vergehens.
Für Rückfragen stehen wir im IRC und im Forum der Stadt Arthorus zu Eurer Verfügung:
IRC:
http://client00.chat.mibbit.com/?server=rizon.mibbit.org&channel=%23ArthorusForum:
www.arthorus.deHochachtungsvoll
Fr3dRex
Bürgermeister