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Autor Thema: Verfassung und Gesetze  (Gelesen 5944 mal)

Ereks sterbliche Überreste

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Verfassung und Gesetze
« am: Juli 18, 2012, 02:16:36 Nachmittag »
Im Stadtarchiv liegt einsehbar für jeden Bürger und Fremden hinter gläserner Scheibe das Pergament das die Grundstatuten des Altyner Zusammenlebens beinhaltet: die Verfassung, überschrieben mit den Worten "Die Acht Artikel von Altyn" und gegengezeichnet von der Regierung "in Vertretung der Bürger von Altyn, die dieses Schreiben durch Abstimmung rechtskräftig machten".
Der Archivar hat den Auftrag, sorgsam über das Schriftstück zu wachen und im Falle einer Verfassungsänderung das alte, ungültig gewordene Dokument weiterhin aufzubewahren.

In Regalen finden sich jüngere Buchbände, die die Sammlung der Gesetze Altyns darstellen. Auf sie beruft sich jeder Richter, Anwalt und Freie zur Wahrung seiner Rechte.
« Letzte Änderung: Juli 18, 2012, 02:23:26 Nachmittag von Erek »

Antw:Verfassung und Gesetze

Ereks sterbliche Überreste

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #1 am: Juli 18, 2012, 02:21:25 Nachmittag »
Die Acht Artikel von Altyn

Art.1: Grundrechte
Jedem Bürger Altyns und jedem Bewohner Artharias der die Verfassung von Altyn achtet werden von den Bürgern Altyns folgende Rechte zugeschrieben: das Recht auf Unversehrtheit von Leib, Leben und Besitz, sowie das Recht Wohnort, Beruf und Religion frei zu wählen. Ferner das Recht der freien Meinungsäußerung. Generell ausgenommen von diesen Rechten sind Angehörige feindlicher Kriegsparteien, heimatlose Räuber, Verräter und Hochverräter. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Grundrechte entscheidet die Regierung durch Beschluss oder das Gericht durch Gerichtsurteil.

Art.2: Bürger und Anwohner
Bürger Altyns ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zu seinem Hauptwohnsitz erklärt. Anwohner ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zum Zweitwohnsitz erklärt. Das aktive und passive Wahlrecht sind den Bürgern vorbehalten. Das öffentliche Mitspracherecht wird Bürgern und Anwohnern gleichermaßen gewährt.

Art.3: Regierung
Die Regierung bestehend aus Bürgermeister und Ratsversammlung ist die Vertretung aller Bürger  Altyns. Sie wird durch direkte Wahl vom Bürger selbst legitimiert. Ihre Aufgaben bestehen zum Schutze der Grundrechte der Bürgers und Anwohner in der Wahrung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung innerhalb Altyns und soweit es die Interessen der Stadt betrifft auch über die Stadtgrenzen hinaus. Ferner ist die Regierung ausübendes Organ der weltlichen Gerichtsbarkeit mit dem Bürgermeister in der Funktion des Richters und dem Rat in der Funktion der Schöffen.
Die Regierung hat nicht die Befugnis, sich in religiöse Angelegenheiten einzumischen oder Partei für oder gegen einzelne religiöse Gruppierungen zu ergreifen, so lange diese die Gesetze Altyns achten. Nur in Kriegs- und Krisenzeiten ist es der Regierung erlaubt, Eingriffe in die Grundrechte der verfassungstreuen Bürger und Anwohner vorzunehmen. Eine Regierung, die die Kontrollfunktion des Rates umgeht oder diesen entmachtet ist verfassungswidrig.

Art.4: Bürgermeister
Der Bürgermeister ist das direkt vom Volk gewählte Regierungsoberhaupt. Er schlägt Gesetze zur Verabschiedung vor, überwacht das strukturelle und wirtschaftliche Wachstum der Stadt und leitet die Regierungssitzungen. Er hat das Recht, in Abstimmung mit dem Rat für bestimmte Aufgaben Stellvertreter und Amtsträger zu ernennen. Im Kriegsfall erhält er das Oberkommando über die Stadtstreitkräfte.

Art.5: Ratsversammlung
Aufgabe der Ratsversammlung ist die Teilung der Verantwortung im Sinne des Bürgers. Sie stimmt über Eingaben des Bürgermeisters ab, kontrolliert seine Entscheide und wahrt dadurch das Kräftegleichgewicht. Die Ratsmitglieder nehmen ferner an den Regierungssitzungen Teil, in denen zukünftige Entscheidungen im Voraus diskutiert und Bedürfnisse der Stadt und der Bürger erörtert werden. Ratsmitglieder können zusätzliche Ämter innehaben und damit Verantwortung in speziellen Fragen übernehmen. Die Ratsversammlung umfasst mindestens 3 Mitglieder.

Art.6: Neuwahlen
Die Wahlen für das Bürgermeisteramt finden jeweils mit Ablauf von 10 Tagen statt, die Wahlen für die Ratsversammlung mit Ablauf von 14 Tagen. Stirbt der Bürgermeister, finden Neuwahlen statt. Sinkt die Zahl der Ratsmitglieder unter 3, müssen der Bürgermeister und der verbliebene Rat umgehend Neuwahlen des Rates ansetzen. Fordern in einer offiziellen Petition mindestens 75% der Bürger Neuwahlen, so haben Bürgermeister und Rat diese einzuleiten.

Art.7: Änderung der Verfassung
Diese Verfassung tritt in Kraft, nachdem in einer offiziellen Abstimmung mindestens 75% der teilnehmenden Bürger für ein Inkrafttreten gestimmt haben. Die Beteiligung betrug dabei mindestens 75% der Bürger Altyns. Für Änderungen in der Verfassung müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie in Kraft treten.

Art. 8: Verletzungen der Verfassung
Schwere Verletzungen der Verfassung werden als Verrat und Verbrechen gegen die freiheitliche Grundordnung Altyns angesehen und mit der Höchststrafe geahndet. Vertreter der Regierung, die sich über Bestimmungen der Verfassung hinwegsetzen, müssen unmittelbar als Hochverräter vor Gericht gestellt werden. Duldet eine Regierung den Hochverrat, macht sie sich selbst des Hochverrats an Altyn schuldig.

Datum des Inkrafttretens: 13.07.2012

Dieses Schriftstück wird beglaubigt von folgenden Personen in Vertretung der Bürger von Altyn, die dieses Schreiben durch Abstimmung rechtskräftig machten.

Erek, Mydraor, nobody, Novalph



Edit: musste einen Fehler bei den Unterschriften beheben

Antw:Verfassung und Gesetze

Ereks sterbliche Überreste

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #2 am: Juli 19, 2012, 09:10:56 Vormittag »
Gesetze und Beschlüsse:


Staatshaushalt: Bis auf weiteres wird eine Steuer von 4% erhoben, die vorrangig für den Ausbau der Stadtgebäude eingesetzt wird.


Das Gericht von Altyn wird gestellt durch den Bürgermeister (Richter) und den Rat (Schöffen). Jede Partei hat das Recht, sich einen Anwalt/Sprecher zu nehmen. Geurteilt wird über alle Vergehen nach dem Strafgesetz Altyns.


Strafgesetz (StG): Verbrechen in die Bürger, Anwohner und/oder Institutionen Altyns als Opfer oder Täter verwickelt sind, werden in Altyn vor Gericht gestellt. Als Verbrechen nach dem Gesetz von Altyn gelten:

§01 Körperverletzung und versuchte Körperverletzung

§02 Mord und versuchter Mord

§03 Raub

§04 Diebstahl und Veruntreuung

§05 Spionage

§06 Freiheitsberaubung

§07 Erregung öffentlichen Ärgernisses

§08 Vagabundieren als Gesetzloser (Vogelfreiheit ohne rechtmäßigen Grund)

§09 Verleumdung

§10 Bestechungsversuch und Annahme von Bestechung

§11 Verrat (Widerstand gegen die Grundordnung)

§12 Hochverrat (Widerstand gegen die Grundordnung durch hohe Amtsträger)

§13 Anstiftung, Unterstützung oder Deckung eines der vorgenannten Verbrechen

Das Ermessen des Strafmaßes bei festgestellter Schuld liegt beim Richter.


Handelsgesetz(HaG): Es gibt zur Zeit keine Bestimmungen, die den Handel von, nach und innerhalb Altyns einschränken.
« Letzte Änderung: Juli 21, 2012, 07:10:46 Nachmittag von Erek »

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Kithar

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #3 am: Juli 19, 2012, 08:21:52 Nachmittag »
Bitte eine generelle Klausel einfügen a la "Wer eine Straftat mit Erlaubnis des Geschädigten begeht hat keine Konsequenzen zu fürchten" - Spionage trainiert nun einmal Attribute ;)
Bedeutet man kann sich gut gegenseitig ausspionieren und dadurch trainieren.

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MooKo

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #4 am: Juli 20, 2012, 07:58:19 Vormittag »
Ist eigentlich nicht notwendig @Kithar. Eine Anklage gibs nur, wenn es einen Kläger gibt. Gestattet der Geschädigte dir ihn auszuspionieren und klagt dich dennoch an, so macht er sich nach § 9 starfbar.

:) was es aber tatsächlich geben muss, ist eine Kriegsklausel (Allianz-, Religionskriege). Hierbei könnten sich Spieler von Altyns bekriegen. Dann machen sich alle starbar :)

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Erasmus

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #5 am: Juli 20, 2012, 11:22:52 Vormittag »
Es muss nicht zwingend einen Kläger geben, weil ihr kein Klageregel eingeführt habt. Momentan kann die Stadt von sich aus Straftaten verfolgen, d.h. sie kann jemanden belangen, auch wenn das Opfer nichts dagegen hatte, Ziel der tat zu sein.
Wo die Gier hinlangt, hat Mäßigung keinen Platz.

Antw:Verfassung und Gesetze

Ereks sterbliche Überreste

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #6 am: Juli 20, 2012, 08:03:11 Nachmittag »
Die Einwände von Kithar und Erasmus sind durchaus berechtigt, in der nächsten Gesetzesvorlage wird solch eine Klausel mit einfließen.

Die "Kriegsklausel" ist da schon ein etwas komplexeres Thema, auf das ich daher jetzt auch noch keine Antwort gebe. Kommt in jedem Fall bei der nächsten Regierungssitzung aufs Tapet.

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Arbales

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #7 am: Juli 21, 2012, 10:18:57 Vormittag »
Hallo erstmal

Ich würde gern einen Vorschlag für die Stadtverwaltung einbringen, der der momentanen Gesetzeslage widerspricht und der Weg wäre natürlich der, sich erstmal über eine Änderung des entsprechenden Gesetzes zu unterhalten. Sicher gibt es da Befürworter und Gegner, aber ich hoffe wir können eine sachliche Diskussion darüber in Gang bekommen.

Es geht mir insgesamt darum, die Stadt weiter voranzubringen, indem der Stadtrat einen größeren Einfluss bei der Planung und Verteilung der in der Stadt ansässigen Berufe bekommt.

Wir erinnern uns, was DonLupi mit den vielen Mühlen passiert ist, nur um ein Beispiel zu nennen.

Insgesamt blicke ich aber auch in die Zukunft und möchte Altyn vor Preisdumping und die Produzenten Altyns gegen wirtschaftliche Übernahmen durch Einwohner anderer Städte schützen.

Das mit Caesars Laden war zwar nur ein versehen, aber überlegen wir uns mal, was passiert, wenn eine Organisation so etwas bewusst als Angriff durchführt. Denn ein Angriff muss nicht immer offen und mit Waffen geführt werden.


Ich würde mich als Bürger der Stadt Altyn wohler fühlen, wenn die Stadtverwaltung die Organisation der Berufe etwas strenger handhabt.

Als größtes Gegenargument wird immer genannt, dass eine strengere Kontrolle nicht durchsetzbar oder Subventionen zu teuer sind. Nun gut. Da stimme ich überein.

Doch warum gleich ins Gegenteil ausschlagen und die Freiheit der Berufswahl felsenfest im Grundgesetz betonieren???????

Ein kleines Bisschen Kontrolle dient vor allem Schutz für Bürger, besonders wenn man die Kontrolle genau definiert und ihr nicht unbeschränkte Macht einräumt. Momentan widerspricht aber schon der Versuch der Stadtverwaltung Einfluss auf die Berufswahöl zu nehmen dem Grundgesetz.

Dies würde ich gern ändern, denn ich glaube, dass dass man sich damit ein Kuckucksei gelegt hat.

Jeder Bürger hat das Bedürfnis nach Gewinn und ich für meinen Teil wäre auch bereit eine andere Berufs-Kombi zu wählen, wenn mir die Stadt gesagt hätte: "Lieber Arbales, mach bitte dieses und jenes, das ist für die gesamte Bürgerschaft von größerem Vorteil und auch du wirst davon profitieren."

Wettbewerb ist was feines. Allerdings kann man schlecht auf eine veränderte Marktlage reagieren, wenn der Abriss eines fehlgeplanten Anbaus einen richtig in Unkosten stürzt. Da ist eine zentrale Planung, die die Übersicht behält, Gold wert. Durch eine zentrale Planung und gesetzliche Begrenzung der Berufe ausgerichtet an der Nachfrage, kann man vermeiden, dass Berufsgruppen "überfischt" werden.


Eine Stadt muss wenigstens die rechtliche Möglichkeit haben zu sagen: "stopp, das Ansiedeln weiterer Müller ist untersagt, denn wir haben schon zu viele und die verdienen nichts mehr, weil wir in broten schwimmen."

nur als Beispiel.

Eine Stadt ist eine natürliche Festung, deren Bewohner zusammenhalten müssen.

Angriffe erfolgen nicht immer nur mit Waffengewalt. Preisdumping kann ebenso verheerend sein, wenn es organisiert durchgeführt wird.

Und wer Sorge hat, dass das zu einer zu starken Kontrolle führt, kann ja Regeln im Gesetz verankern, die die Kontrolle einschränken.

Ich hoffe leute zu finden, die das genauso sehen und würde gern jemanden in den Stadtrat wählen, der das umsetzen kann.
Altyner Handelskooperative

Antw:Verfassung und Gesetze

Yajakono

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Antw:Verfassung und Gesetze
« Antwort #8 am: Juli 21, 2012, 11:27:21 Vormittag »
Regen wir die sachliche Diskussion doch etwas an...

sicherlich macht es Sinn wenn die Stadt die Anbauten beschränkt oder reguliert, aber zuviel Kontrolle darf nicht sein.
So weit so gut.
Zitat von: Arbales
Jeder Bürger hat das Bedürfnis nach Gewinn und ich für meinen Teil wäre auch bereit eine andere Berufs-Kombi zu wählen, wenn mir die Stadt gesagt hätte: "Lieber Arbales, mach bitte dieses und jenes, das ist für die gesamte Bürgerschaft von größerem Vorteil und auch du wirst davon profitieren."

Wer unseren Altyner Thread "Nennt eure Berufung!" liest bekommt genau dies gesagt. Berufe die mit "gesucht!" oder "frei" markiert sind, sind Berufe bei denen man bessere Aussichten auf Gewinn hat, wohingegen "gesperrte" Berufe einen Schnitt ins eigene Fleisch darstellen, also bereits vorhanden.
Zitat von: Arbales
Eine Stadt muss wenigstens die rechtliche Möglichkeit haben zu sagen: "stopp, das Ansiedeln weiterer Müller ist untersagt, denn wir haben schon zu viele und die verdienen nichts mehr, weil wir in broten schwimmen."

Das ist nicht nötig, denn ein Müller braucht Weizen um seine Brote zu backen, die bekommt er von Altyner-Plantagen oder "Fremd"-Plantagen bzw Händlern.
Ich bin einer dieser Plantagen Besitzern und all mein Weizen geht an unseren DonLupi, da er sich als erster gemeldet hat und das ganze auch offiziell über unser Forum läuft, er bekommt den Weizen von mir immer zu den besten Preisen.
Was machen nun also die anderen beiden Müller?
Sie sind gezwungen den Weizen von anderen Plantagen oder gar Händler zu kaufen, was sie mehr kostet als Don an mich zahlen muss, was sich wiederum in den Brot Preisen widerspiegelt.
Dadurch dass Don sein Brot günstiger anbieten kann (bzw die anderen teurer anbieten müssen) gewinnt er den Konkurrenzkampf und die anderen Mühlen machen früher oder später dicht.

Das klingt jetzt vielleicht etwas hart, aber damit will ich nur eines sagen:
Solange die wahren Altyner zusammen halten, sind wir vor solchen "Ungeschicken" gefeit, denn solange Lieferanten an die "richtigen" Leute verkaufen, können diese jegliche Konkurrenzkämpfe überstehen (wenn dies von Nöten ist, zB Caesar ist bei uns sehr wohl willkommen, obwohl er aus einer anderen Stadt kommt).

Solange wir Altyner Bürger, die die Stadt ehren, die Gesetze wahren und die Gemeinschaft im Feuer härten, zusammen halten, können wir uns gegen alle schädlichen oder feindlichen Einflüsse behaupten.

Bevor die Diskussion hier aber fortgeführt wird, frage ich ob dies der richtige Ort ist, und nicht eher ins Bürgerforum gehört.

MfG
Yaja
« Letzte Änderung: Juli 21, 2012, 11:32:37 Vormittag von Yajakono »

Antw:Verfassung und Gesetze

Arbales

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« Antwort #9 am: Juli 21, 2012, 11:41:07 Vormittag »
Ja du hast mit deinen Argumenten schon vollkommen recht.

ich verstehe nur nicht, warum die Stadtverwaltung aktiv mit dem Grundgesetz gleich ins Gegenteil schlägt und mit anderen Worten sagt: Seht her ihr Leute, wir können rein gar nichts tun, wenn ihr die falschen Berufe wählt, das haben wir uns durch unser Grundgesetz verbaut.


Natürlich finde ich es toll, wenn es klappt und die Bürger sich selbst organisieren und von allein die richtigen Berufe wählen. Aber jeder ist sich selbst am Ende noch der größte Schweinehund und versucht seinen Profit auf Kosten der Gemeinschjaft zu machen.

Ich sag nicht, dass das so ist. Nein ich glaube sogar, dass die Bürger Altyns eine solidarische Gemeinschaft bilden und dass sie alle gemeinsam am Aufbau interessiert sind.

Ich sage auch nicht, dass wir gleich mit strengsten mitteln irgendwelche Berufe verbieten sollen.

Mein Anliegen ist nur, dass im Grundgesetz eingefügt wird, dass die Stadtverwaltung die Hoheit über die angesiedelten Berufe bekommt und sich das Recht (im Notfall) vorbehält, die Neuansiedlung eines bestimmten Berufes gesetzlich zu untersagen.

Besser wäre es natürlich, wenn es der Stadtverwaltung möglich wäre die Berufe unterschiedlich zu besteuern, um eine Regulierung zu bekommen. Ich weiß aber nicht, ob das geht.
Altyner Handelskooperative

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MooKo

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« Antwort #10 am: Juli 27, 2012, 08:23:39 Vormittag »
Art.1: Grundrechte
Jedem Bürger Altyns und jedem Bewohner Artharias der die Verfassung von Altyn achtet werden von den Bürgern Altyns folgende Rechte zugeschrieben: das Recht auf Unversehrtheit von Leib, Leben und Besitz, sowie das Recht Wohnort, Beruf und Religion frei zu wählen. Ferner das Recht der freien Meinungsäußerung. Generell ausgenommen von diesen Rechten sind Angehörige feindlicher Kriegsparteien, heimatlose Räuber, Verräter und Hochverräter. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Grundrechte entscheidet die Regierung durch Beschluss oder das Gericht durch Gerichtsurteil.

Warum muss jetzt das Gesetz geändert werden? Der letzte Satz von Art. 1 macht unmissverständlich deutlich, dass die Regierung eingreifen kann.