Artharia
Archiv => Archiv => Thema gestartet von: Finnegan am November 21, 2013, 08:42:52 Vormittag
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Moin!
Als Mitbewohner einer Hütte kann man offenbar einen Auftrag beim örtlichen Baumeister einstellen. Will dieser den Auftrag aber annehmen, bekommt er die Meldung, die Hütte existiere nicht mehr oder habe den Besitzer gewechselt.
Entweder sollte der Mitbewohner keinen Auftrag erteilen können, oder der Baumeister muss ihn auch annehmen können ;-)
Ich wäre dafür, die Prüfung, ob der Auftraggeber auch Hütten-Eigentümer ist, komplett zu streichen. Bezahlt wird der Auftrag ja inzwischen ohnehin direkt beim einstellen, also keine unangenehmen Überraschungen, wenn man eine Hütte verkauft, und vergessen hat, dass man noch irgendwo einen Renovierungsauftrag offen hat. Im Gegenteil: Es wird einfacher, eine "komplett renovierte" Hütte zu verkaufen, ohne dass man warten muss, bis der Baumeister seinen Auftrag erledigt hat.
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eigentlich fände ich es sogar sehr sinnvoll, wenn mitbewohner auch renovierungsaufträge einstellen könnten - natürlich sollten die auch machbar sein. wäre nämlich eine möglichkeit, mal einen mitbewohner zu bitten, das zu übernehmen, quasi als eine art untermiete. dann hätte der hüttenbesitzer wenigstens die chance, auch ein bissel was von der untervermietugn zu haben.
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Angesichts der (sinnvollen) Planungen für die UV-Änderung, fände ich auch eine Auftragserteilung durch Mitwohnis sinnvoll. Und ja, dem Baumeister kann letztlich egal sein wer ihn bezahlt. ;)
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Ich hab das mal als Bug aufgenommen.
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Was passiert denn, wenn nun Mitbewohner und Hauptbewohner unabhängig voneinander so einen Auftrag einstellen?
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wahrscheinlich das gleich, wie wenn der Besitzer 2 Aufträge erteilt. Der zweite geht ins Nirvana wenn die Hütte schon heile ist
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Nur noch Besitzer einer Hütte können jetzt Aufträge erteilen.
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schade...
Meiner Ansicht nach - wie ich und andere hier ja auch schon geschrieben haben - wäre die umgekehrte Lösung deutlich sinnvoller gewesen, nämlich jeden Auftrag zur Bearbeitung zuzulassen, bezahlt ist er ja schließlich schon.
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Konsequent wäre es:
Nur Hüttenbesitzer können wählen.
Nur Hüttenbesitzer können reparieren lassen.
Punkt.
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was das wahlrecht mit der hüttenreparatur zu tun hat, erschließt sich mir nicht. da scheint mir eher dein frust über die wahlrechtsänderung deine feder geführt zu haben.
die untervermietung ist eine private abmachung zwischen hüttenbesitzer und untermieter. insofern kann man argumentieren, dass die sich auch über die kosten einigen sollen und da niemand anderes was mit zu tun hat. schön wäre es, wenn man für eine solche abmachung auch das auftragserteilungsmodul beim bm nutzen könnte. ist halt einfacher als alles andere und erspart doppelte steuern auf ein und denselben fakt.
so wirds wohl dabei bleiben, dass die hüttenreparatur auch weiterhin ausschließlich besitzersache bleibt und diese nichts von einer untervermietung haben.
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Im Rl kümmert sich ja auch der Hausbesitzer/Vermieter um die Hausreperaturen und nicht der Mieter. Also passt das schon so wies grade ist.
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was das wahlrecht mit der hüttenreparatur zu tun hat, erschließt sich mir nicht. da scheint mir eher dein frust über die wahlrechtsänderung deine feder geführt zu haben.
die untervermietung ist eine private abmachung zwischen hüttenbesitzer und untermieter. insofern kann man argumentieren, dass die sich auch über die kosten einigen sollen und da niemand anderes was mit zu tun hat. schön wäre es, wenn man für eine solche abmachung auch das auftragserteilungsmodul beim bm nutzen könnte. ist halt einfacher als alles andere und erspart doppelte steuern auf ein und denselben fakt.
so wirds wohl dabei bleiben, dass die hüttenreparatur auch weiterhin ausschließlich besitzersache bleibt und diese nichts von einer untervermietung haben.
Ich spiele auf die Aussage von Cai/Pala an, die gemeint haben, das eine Untervermietung nur für die Überbrückung von Neulingen da ist und sonst keine Funktion haben sollen. ^^