Artharia
Artharia.de => Fehlermeldungen => Thema gestartet von: kURT am August 14, 2014, 08:47:48 Nachmittag
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ist mir grad aufgefallen dass das möglich ist. :o
Fragt sich nur ob es entfernt werden soll oder so gelassen wird.
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Also Spurenlesen beginnen, obwohl man tot ist? Denn wenn man schon dabei war, dann geht es natürlich auch weiter, wie alle anderen Tätigkeiten ebenfalls.
Ich denke, es macht wenig Sinn, wenn man handlungsunfähig ist und dann neue Aktionen beginnen kann. Dass alte Tätigkeiten nicht abgebrochen werden, ist ja auch nur dazu da, dass man jemanden nicht völlig lahmlegen kann.
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Nein, ich war schon bewusstlos !
Eine Kreatur hat mich umgehauen.
hab das danach einfach mal ausprobiert und hat geklappt.
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Sicher, dass du nicht zufällig gerade in diesen Moment wird zu Bewusstsein gekommen bist?
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ich hab es jetzt nochmal ausprobiert,
bin nämlich immer noch bewusstlos
und Spurenlesen funzt, obwohl ich immer noch bewusstlos bin !
edit:
ich schätze mal dass es einigen Spielern schon aufgefallen ist sie es aber aus persönlichem Interesse nicht gemeldet haben.
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Spio geht Bewusstlos afaik auch, kostet aber AP.
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edit:
ich schätze mal dass es einigen Spielern schon aufgefallen ist sie es aber aus persönlichem Interesse nicht gemeldet haben.
Das mag sein, allerdings schätze ich den dadurch entstandenen Schaden als sehr gering ein... Ist ja niemand ständig bewusstlos, und in der Zeit, die mans mal ist, schafft man ja auch nicht so viele Spusus.
Aber ja, sollte natürlich behoben werden.