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städtische Ausschreibung über Steinelieferung 1800 Stück

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prozac:
Hallo,
das hier soll ja eine öffentliche Ausschreibung sein. Also gilt die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Das heißt es kann jeder Bieter genau ein Angebot (evtl. einschließlich Nebenangeboten) abgeben. Die Angebote werden dann erst zum Eröffnungstermin geöffnet und verlesen. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag, sofern er alle Vergabebedingungen erfüllt. In der Schweiz wird es, aus meinen Augen, noch besser gehandelt. Da fliegt auch der günstigste Bieter raus und der zweitgünstigste bekommt den Auftrag. Also eben kein Ebay.
VOB Teil A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) kann man hier nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/VOB-A
Was da nicht drinne steht oder dem was dort beschrieben ist widerspricht, ist in der Regel unzulässig.
Evtl. klappt es dann ja bei der nächsten Ausschreibung  ;)
LG

bernhardms:
Wie so oft : RL-Gesetze finden hier keine Anwendung :)

prozac:
Ist mir klar - is ja auch deine Ausschreibung. :D
Das mit dem Eröffnungstermin und dem Streichen des billigsten Bieters hätte den Vorteil, dass jeder vernünftige Angebote abgeben muss. Einfach mal 4,5M bieten und hoffen das kein anderer kommt wäre dann nicht mehr drin. So müsstest du jetzt Mydrador nehmen, wenn keiner mehr kommt. Und wenn Mydrador gemein gewesen wäre, hätte er wesentlich höher begonnen zu bieten. Wenn er aber nicht weiß, wer noch bietet und wie viel, muss er so günstig kalkulieren wie möglich. Und das schweizer Modell würde zusätzlich noch dafür sorgen das er kein unnötiges Dumping betreibt sondern versucht einen vernünftigen Preis zu bestimmen.
Gemäß VOB hättest du übrigens außerdem die Möglichkeit, die Ausschreibung erneut vor zu nehmen wenn alle Bieter zu weit von der Kostenschätzung entfernt liegen. Und noch was schönes aus dem RL-Gesetzt: die Bieter müssen erst mal ihre Eignung nachweisen.
Was machst du denn wenn der Gewinner nicht rechtzeitig, zu wenig, minderwertige Qualität, falsche Ware oder sogar gar nicht liefert? Die VOB sagt es dir ;)

hanf444:

--- Zitat ---Gebote bitte hier im Thread abgeben.
--- Ende Zitat ---
Wollte ich nur mal so bemerken... Finde, dass sollten alle so machen und plötzlich privat unter der Hand. Ich kann ja auch nix ersteigern, wenn ich net da bin, um die Hand zu heben :3 (Ja eBay figg dich :D)

bernhardms:
Und Ende der Veranstaltung

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