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Autor Thema: GESUNDHEITSREFOM  (Gelesen 11945 mal)

Sack

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Antw:GESUNDHEITSREFOM
« Antwort #30 am: Oktober 16, 2013, 03:18:59 Nachmittag »
Überrascht es jetzt eigentlich irgendwen, dass er seine billig Klinik so plötzlich wieder loswerden möchte?
Man könnte ja glatt denken, sie hätte sich nicht rentiert :0

Antw:GESUNDHEITSREFOM

kURT

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Antw:GESUNDHEITSREFOM
« Antwort #31 am: Oktober 16, 2013, 03:26:13 Nachmittag »
das hat andere Gründe - ich bin dort nicht erwünscht.
Lotte hat schuld :
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Antw:GESUNDHEITSREFOM

TarCat

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Antw:GESUNDHEITSREFOM
« Antwort #32 am: Oktober 17, 2013, 11:49:18 Nachmittag »
Ich repariere sie vollständig (nach Übergabe).
Allerdings verlange ich 4000 Münzen.
Die Hälfte vor Übergabe des Besitzrechtes - den Rest danach.

Riecht noch wer den Beschiss?
Wie repariert man eine Bude OHNE Besitzrecht?  ::)

Antw:GESUNDHEITSREFOM

bagman

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Antw:GESUNDHEITSREFOM
« Antwort #33 am: Oktober 18, 2013, 12:05:16 Vormittag »
ist schon verkauft tarkatze

Antw:GESUNDHEITSREFOM

kURT

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Antw:GESUNDHEITSREFOM
« Antwort #34 am: Oktober 18, 2013, 07:52:11 Vormittag »
@TARCAT
das ist mal wieder einer dieser Kommentare wo Du beweisst wie wenig Ahnung Du hast.  :D

Erstmal kann man eine Bude reparieren, dazu muss man nicht das Besitzrecht haben - nur Wohnrecht !

Und zweitens habe ich dann mit dem Käufer dann ausgemacht dass er die Kosten für die Reparatur gleich abzieht.
Und es ist Alles glattgelaufen. Ich war mir nur nicht sicher wegen dem Verfall - aber es gab überhaupt keinen weil die Hütte ja nicht leerstand.

Lotte hat schuld :
weil Rothaarig

Antw:GESUNDHEITSREFOM

TarCat

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Antw:GESUNDHEITSREFOM
« Antwort #35 am: Oktober 18, 2013, 08:48:38 Vormittag »
Ich repariere sie vollständig (nach Übergabe).

Dann hast du dich da mehr als unglücklich ausgedrückt. Wohnrecht übergibt man nicht, man erteilt es. Besitzrecht übergibt man. Und *nach* der Übergabe des Besitzrechtes hättest du sie nicht reparieren können  ::)

Antw:GESUNDHEITSREFOM

kURT

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Antw:GESUNDHEITSREFOM
« Antwort #36 am: Oktober 18, 2013, 09:06:13 Vormittag »
Nachdem ich das Besitzrecht übergebe, habe ich, automatisch, immer noch Wohnrecht - es sei denn der neue Besitzer schmeisst mich raus.
Solange ich also Wohnrecht habe kann ich auch die Hütte reparieren lassen.

Ich habe Wohnrecht in vielen Hütten und kann dort reparieren (bzw. den Baumeister damit beauftragen).

Solltest Du irgendwo Wohnrecht haben dann probiere das mal aus, es geht.

Nachdem Du das festgestellt hast, wirst Du mir auch in dem Punkt zustimmen können
dass man die Hütte nach der Besitzrechtübergabe reparieren kann, vorrausgesetzt man
behält wenigstens das Wohnrecht.
« Letzte Änderung: Oktober 18, 2013, 09:08:07 Vormittag von kURT »
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