Nachdem ich das Besitzrecht übergebe, habe ich, automatisch, immer noch Wohnrecht - es sei denn der neue Besitzer schmeisst mich raus.
Solange ich also Wohnrecht habe kann ich auch die Hütte reparieren lassen.
Ich habe Wohnrecht in vielen Hütten und kann dort reparieren (bzw. den Baumeister damit beauftragen).
Solltest Du irgendwo Wohnrecht haben dann probiere das mal aus, es geht.
Nachdem Du das festgestellt hast, wirst Du mir auch in dem Punkt zustimmen können
dass man die Hütte nach der Besitzrechtübergabe reparieren kann, vorrausgesetzt man
behält wenigstens das Wohnrecht.