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Autor Thema: von einem Amt zurücktreten  (Gelesen 8360 mal)

Luxx

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Antw:von einem Amt zurücktreten
« Antwort #15 am: Januar 30, 2013, 08:28:20 Nachmittag »
im Gegenzug könnte man sagen, dass derjenige dann in so einer schwierigen Situation (der Tod des Bürgermeisters dürfte ja so etwas sein), ein positives Beispiel gibt und selbst größere Verantwortung übernimmt (und sich damit eventuell selbst zum Ziel von Angriffen macht).
ansich könnte man das aber auch ganz einfach halten: stirbt der Bürgermeister, werden nicht nur Bürgermeister-, sondern auch Stadtratswahlen angesetzt. so könnte man sich als Stadtrat entscheiden, ob man aufsteigen möchte oder eben nicht. so gäbe es auch keinen leeren Stadtratssitz.
Die Idee ist nicht schlecht und logisch nachvollziehbar. Allerdings wäre eine Stadt dann ständig handlungsunfähig, wenn BM (durch Tod) und Stadtrat (wegen zwangsläufiger Neuwahl durch Tod des BMs) gleichzeitig neu gewählt werden müssten. Dies macht eine Stadt weit leichter angreifbar als bisher.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in deinem Interesse (als aufsteigender BM) ist.
<FelixAquila> und wer länger den Autisten spielen kann, gewinnt ^^

Ich bin nicht feige, nur weil ich weiß was dumm ist!

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Finnegan

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« Antwort #16 am: Januar 30, 2013, 09:05:36 Nachmittag »
Die Stadt ist ohne Bürgermeister sowieso handlunsunfähig, ob ein amtierender Rat vorhanden ist, oder nicht, spielt dabei doch gar keine Rolle, denn der Rat hat spielmechanisch nur die Möglichkeit, über etwas zu entscheiden, was der Bürgermeister vorschlägt. Ohne Bürgermeister kann auch der Rat absolut nichts tun...

Allerdings bin ich trotzdem dagegen. Für einen Stadtrat der aufsteigen will, mag das ganz praktisch sein, aber was ist mit einem Rat, der einfach nur Rat sein will? Der darf sich dann alle drei Tage neu aufstellen lassen, wenn sich der Bürgermeister ständig killen lässt, auch wenn er eigentlich für 14 Tage gewählt wurde?

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Luxx

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« Antwort #17 am: Januar 30, 2013, 09:36:51 Nachmittag »
Und wieder was dazu gelernt (auch wenn ich da selbst hätte drauf kommen können). Danke Finnegan!

Ja, das Modell von Aegidius ist wohl noch nicht ausgereift. Allerdings sollte vielleicht die Möglichkeit/Änderung geschaffen werden, dass ein Ratsmitglied aus oben genannten Gründen sein Amt niederlegen kann und ein von den Stimmen her unterlegener Kandidat (bei der letzten Wahl natürlich) dann automatisch nachrückt. Bei Wegfall durch Tod entfällt diese Option (wie bisher) natürlich.

Es dürfte wohl schwierig werden, das bestehende Modell zugunsten von Aegidius zu ändern, ohne die bisherigen (begrenzten) Möglichkeiten zu stark zu beeinflussen.
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Yenzear

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« Antwort #18 am: Januar 30, 2013, 10:17:31 Nachmittag »
Ja, wenn es für den BM eine Möglichkeit gibt, zurückzutreten, dann sollte das ein Stadtrat auch können
und dass durch Tod des BMs ein Stadtrat als BM einspringen kann, finde ich auch ok, allerdings nur als Übergangsregierung
bis ein neuer BM gewählt wurde würde ich für sinnvoll halten, sonst hat man am Ende einen BM, den man garnicht will.

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Erasmus

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« Antwort #19 am: Januar 30, 2013, 11:10:29 Nachmittag »
Also Rücktritt ist eine Sache, aber das Nachrutschen eine völlig andere.
Wenn so der Rat ein Reservoir für BM-Morde wird, werden politische Intriegen nur noch unwahrscheinlicher als sie jetzt schon sind.
Wo die Gier hinlangt, hat Mäßigung keinen Platz.

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Erikardus

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« Antwort #20 am: Januar 31, 2013, 12:20:54 Vormittag »
Also Rücktritt ist eine Sache, aber das Nachrutschen eine völlig andere.
Wenn so der Rat ein Reservoir für BM-Morde wird, werden politische Intriegen nur noch unwahrscheinlicher als sie jetzt schon sind.

oder nur anders: solch ambitionierten stadträten, wie aegidius würden sich wietere möglichkeiten ergeben, den begehrten posten zu erhaschen.
allerdings würde die pto-gefahr recht deutlich steigen, weil es ja dann ausreicht einen stadtrat durch wahl zu kriegen - den rest erledigt die söldnertruppe...

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Shini

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« Antwort #21 am: Januar 31, 2013, 11:41:00 Vormittag »
Hä, worum geht die Diskussion grade? Es geht doch nur darum, dass man seinen Amt freiwillig aufgeben darf? Man muss sich trotzdem normal zur BM-Wahl stellen usw. Wir weichen wieder extrem vom Thema ab, also bitte den Ursprungsvorschlag diskutieren ^^

Das Nachrutschen macht nur Sinn, wenn man einen Vizebürgermeister oder einen Nachfolger bestimmen darf, was sinnlos ist, weil man dann eine unliebsame Regierung nur viel schlechter absetzen kann ^^

Also, Ursprungsvorschlag abwägen oder neuen Thread öffnen ^^

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Erasmus

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Antw:von einem Amt zurücktreten
« Antwort #22 am: Januar 31, 2013, 03:27:23 Nachmittag »
Für einen Rücktritt kann ich mich begeistern. Einfach irgendwo im Rathaus einen Kopf "zurücktreten" einbauen. Dadurch wird der Posten frei. im Falle eines Bürgermeisters würde dann sofort eine Neuwahl angesetzt werden.
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damnlucker

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« Antwort #23 am: Januar 31, 2013, 04:26:50 Nachmittag »
bin ebendfals für rücktritt

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Luxx

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Antw:von einem Amt zurücktreten
« Antwort #24 am: Januar 31, 2013, 09:04:56 Nachmittag »
Naja! So ein Amt hat ja schon eine gewisse Pflicht an sich gebunden. Das weiß man schon, wenn man sich zur Wahl aufstellt. Insofern sollte es für ein unehrenhaftes Ende der Amtszeit (Rücktritt oder Abwahl durch Misstrauensvotum) eine Strafgebühr eingeführt werden. Entsprechend sollte auch eine Abwahl durch Votum ermöglicht werden (das könnte manchen Krieg verhindern ;)).

Auch wenn ich die Gründe von Aegidius verstehe, muss ich sie noch längst nicht gut heißen. Also: Rücktritt = ja, aber nicht ohne Konsequenzen.
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