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Autor Thema: Mechaniker - Steuern fallen auch bei Ablehnung des Angebots an  (Gelesen 2205 mal)

Phil

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Mechaniker - Steuern fallen auch bei Ablehnung des Angebots an
« am: Januar 25, 2013, 06:59:21 Nachmittag »
Ich habe gerade beim Ablehnen eines Angebots zu hören bekommen, dass die Summe, die aus dem Angebot zum Kunden zurückkehrt nicht die gleiche wie die angebotene ist.
Scheinbar werden die Steuern beim Mechaniker auch fällig, wenn es zu gar keinem Geschäft gekommen ist? Das kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass der Fiskus da seine Hand aufhalten kann ;)
Edit: Wurde getestet und bestätigt.
Ich schlage vor das so zu ändern, dass die Steuern erst NACH der Annahme des Angebots durch den Mechaniker fällig werden.
« Letzte Änderung: Februar 04, 2013, 03:07:42 Nachmittag von Phil »
Seine Heiligkeit Prof. Dr. Phil I. von Philopolis, erster Vorsitzender der Dreckgewerkschaft, Held der Gisibert'schen Kriege

Antw:Mechaniker - Steuern fallen auch bei Ablehnung des Angebots an

Phil

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Antw:Mechaniker - Steuern fallen auch bei Ablehnung des Angebots an
« Antwort #1 am: Februar 18, 2013, 01:57:28 Nachmittag »
bump - weil ich gerade sehe, dass Paladin sich durch die Fehlermeldungen wühlt :D
« Letzte Änderung: Februar 18, 2013, 02:00:40 Nachmittag von Phil »
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Antw:Mechaniker - Steuern fallen auch bei Ablehnung des Angebots an

Paladin

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Antw:Mechaniker - Steuern fallen auch bei Ablehnung des Angebots an
« Antwort #2 am: Februar 18, 2013, 02:03:03 Nachmittag »
Zitat
Ich schlage vor das so zu ändern, dass die Steuern erst NACH der Annahme des Angebots durch den Mechaniker fällig werden.

Hey. Danke, habs jetzt so geändert.
lG
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