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Autor Thema: Kriminalitätsupdate  (Gelesen 23336 mal)

Erasmus

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Antw:Kriminalitätsupdate
« Antwort #30 am: November 13, 2012, 09:31:11 Vormittag »
Noch eine sehr theoretische Frage: Wenn ich durch Fahndung den Noobschutz aufhebe und als Wächter dann einen angreife der Stärker als ich ist, bekommt er dann die Rückschlagfunktion?
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bernhardms

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« Antwort #31 am: November 13, 2012, 11:24:32 Vormittag »
Es gibt ja keinen Noobschutz mehr nach oben, daher dürfte der Kerkermeister da auch nichts auflösen
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themis

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« Antwort #32 am: November 13, 2012, 03:38:24 Nachmittag »
Nur so eine kleine Anmerkung es ist doch unrealistisch das man als Verliesbesitzer auf die Fahndungsliste gesetzt werden kann. wäre genauso wie wenn man den Polizisten  der einen einbunckert weil ein steckbrief da ist einkerkert. Aber mit realismuss hat Artharia nur noch wenig zu tun.

Arthe

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bernhardms

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« Antwort #33 am: November 13, 2012, 04:15:58 Nachmittag »
Naja, was die eine Stadt für richtig und legal hält, ist für eine andere Stadt halt ein Verbrechen.
Wäre auch absurd, wenn man durch Verliesbau einen Sonderschutz hätte
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themis

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« Antwort #34 am: November 13, 2012, 04:20:22 Nachmittag »
dann muss aber die Fahndung nicht  auf die Polizei gehen sondern auf die Justiz die die Fahndung ausgehängt hat. Der Verliesmeister nimmt ja nur die Festnahme vor und nicht die Bestrafung oder die Fahndung auser man Wohnt in Zinda und ist BW und Verlieswächter zu gleich.

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Raven

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« Antwort #35 am: November 13, 2012, 04:26:13 Nachmittag »
Wenn der Verließwächter eine Straftat begangen hat, kann er doch gefahndet werden. Polizisten, Richter und sonst was werden auch bestraft im RL wenn sie etwas tun, was gegen das Gesetz verstößt. Und außerdem wenn man mit einem Verließ Fahndungsschutz hat wird bald jeder nen Verließ haben.^^
« Letzte Änderung: November 13, 2012, 05:30:24 Nachmittag von Raven »
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Erasmus

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« Antwort #36 am: November 13, 2012, 05:44:39 Nachmittag »
Themis, ein verließ kann kein Schutz sein, wenn ei anderer BM meint, die Exekutive einer anderen Stadt für deren Handlungen verantwortlich zu machen und nicht die dortige Justiz, dann ist dass eben so und man muss sich organisieren
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Gottkaiser Kato I.

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« Antwort #37 am: November 13, 2012, 06:53:14 Nachmittag »
Wär ja auch sinnlos, dann könnt ich ja auch einfach Verlieswächter machen und niemand könnte mehr nach mir fanden...

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Gottfried

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« Antwort #38 am: November 14, 2012, 03:19:01 Vormittag »
Der Verließwächter ähnelt auch mehr einem Kopfgeldjäger, als einem Polizisten, da keinerlei "Aufnahmekriterien" zu erfüllen sind.

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bernhardms

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« Antwort #39 am: November 15, 2012, 01:06:12 Nachmittag »
Der Verlieswächter kann alle Personen angreifen und somit einkerkern, die vom Bürgermeister gefahndet wurden. Der Noobschutz wird hierbei also nicht beachtet.

Dieser Punkt sollte meiner Meinung nach noch überarbeitet werden, da das Mißbrauchspotential sehr hoch ist und ja auch schon fröhlich willkürlich Noobs eingekerkert werden nur weil sie in der "falschen" Stadt wohnen.
Ganz einfache Anpassung:
Fahndung nur noch nach Vogelfreien möglich machen (und zwar echte Vogelfreie, nicht per Definition vom BM). Durch die neuen Sperren was das hin- und herschalten angeht haben BM/Verlieswächter mehr als genug Zeit, einen aktiven Straftäter zu bestrafen.
Das ist dann sowas wie eine kleine Verjährungsfrist der Straftaten
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DocHappy

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« Antwort #40 am: November 15, 2012, 07:34:21 Nachmittag »
Ach was wurde ich doch beschimpft, weil ich davor gewarnt habe, dass die Neuregelung eine Abschaffung des Noobschutzes bedeutet. Gleich als erstes wurde BlingBling von HerrMustermann eingekerkert, was nach alter Regel niemals möglich gewesen wäre. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Spieler gerade vogelfrei war oder nicht. Es ging auch in erster Linie nicht um Gerechtigkeit, wie im Thread dazu bejubelt wurde, sondern wohl einzig und allein um ein Artefakt.

Vielleicht lernen es manche ja nur auf die harte Tour, dass eine Aufhebung des Noobschutzes nie eine gute Sache ist, sondern immer dazu führt, dass kleinere Spieler aus welchen Gründen auch immer zu leiden haben.

Ich wünsche Euch trotzdem viel Erfolg mit der Regelung und werde mir das weiter anschauen.

Gruß
DocHappy

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Shini

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« Antwort #41 am: November 15, 2012, 07:46:17 Nachmittag »
Ist ja nichts in Stein gemeiselt, DocHappy. Bernds Vorschlag ist doch genau so ein Versuch, dass auszubalancieren.

Und durch die längere Wechselzeiten ist es doch dann für alle fair, wenn Bernds Vorschlag übernommen wird.

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Erasmus

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« Antwort #42 am: November 15, 2012, 08:29:48 Nachmittag »
Einfachste Art das hinzubiegen: führt den Noobschutz wieder ein wie vorher.


Selbst wenn Bernhards Vorschlag umgesetzt wird, sehe ich darin kaum positive Veränderungen, das Gelichgewicht wird nur etwas verschoben ohne das eigentlich Prinzip zu hinterfragen: Der Noobschutz darf nicht so kompliziert aufgebaut werden, bisher hatte der alte Schutz wunderbar funktioniert, der Neue führt nur zu Problemen: Entweder starke bashen kleinere, oder es ist ein einseitiges attackieren der Kleinen auf die Starken(siehe Diebstahl).
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Raven

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« Antwort #43 am: November 15, 2012, 08:46:52 Nachmittag »
Der alte Noobschutz hat nicht funktioniert. Es passierte kaum irgendwas. Nun ist endlich etwas Action. Außerdem sehe ich bisher noch keinen Missbrauch. Mustermann hat diejenigen eingekerkert, die Straftaten begangen haben und das wars.
Was ok wäre, wäre noch zusätzlich zu den steigenden Kosten ne zeitliche Sperre, damit es nicht übertrieben wird, falls es die noch nicht gibt. Ansonsten is das Update ein wahrer Segen gewesen, was das Spielgeschehen angeht.
« Letzte Änderung: November 15, 2012, 08:53:43 Nachmittag von Raven »
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bernhardms

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« Antwort #44 am: November 16, 2012, 12:17:38 Vormittag »
Naja, im Gegensatz zum "alten" Noobschutz würden "Verbrecher" nicht sicher vor den Armen der Justiz sein.
Weil vorher konnte man ja lustig stehlen und morgen wenn man außerhalb des Kerkermeister-LP-Radius war.
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