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Autor Thema: Altyner Stadtwache  (Gelesen 10630 mal)

Kithar

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #15 am: Juli 22, 2012, 02:10:04 Nachmittag »
unsere gesamte Gerichtsbarkeit etc muss sich ja erstmal aufbauen...
auch braucht es dafür sehr aktive Spieler

solange das nicht zu 100% gelöst ist, ergreife ich eben als Hauptmann bei klaren Fällen die Initiative. Ansonsten handele ich nur auf Anweisung des BM oder Rates.

Antw:Altyner Stadtwache

Ereks sterbliche Überreste

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #16 am: Juli 22, 2012, 09:23:34 Nachmittag »
Zunächst möchte ich die Stadtwache für ihr schnelles und beherztes Eingreifen loben. Aber schnell ist nicht immer auch richtig:

Ich muss hier noch einmal in aller Deutlichkeit anmerken, dass alle Bürger Altyns unter dem Schutz der Verfassung stehen, bis ihre Schuld durch die Justiz festgestellt und eine Strafe verhängt ist.

Diese Justiz ist seit Tagen zu 100% arbeitsbereit - wir haben Gesetze und ein Gericht, das über Vorfälle urteilen kann. Daher besteht für die Stadtwache keine Notwendigkeit, in Konflikten zwischen Bürgern Altyns selbstbestimmend einzuschreiten. Ich werde mich daher mit dem Rat über das weitere Vorgehen besprechen.

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Kithar

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #17 am: Juli 22, 2012, 09:54:43 Nachmittag »
Zunächst möchte ich die Stadtwache für ihr schnelles und beherztes Eingreifen loben. Aber schnell ist nicht immer auch richtig:

Ich muss hier noch einmal in aller Deutlichkeit anmerken, dass alle Bürger Altyns unter dem Schutz der Verfassung stehen, bis ihre Schuld durch die Justiz festgestellt und eine Strafe verhängt ist.

Diese Justiz ist seit Tagen zu 100% arbeitsbereit - wir haben Gesetze und ein Gericht, das über Vorfälle urteilen kann. Daher besteht für die Stadtwache keine Notwendigkeit, in Konflikten zwischen Bürgern Altyns selbstbestimmend einzuschreiten. Ich werde mich daher mit dem Rat über das weitere Vorgehen besprechen.

Ok. Ab jetzt kein eigenmächtiges Handeln mehr bis Entschluß steht.

Gilt das allgemein und uneingeschränkt? Oder dürfen Nicht-Altyner nach Angriff auf einen Altyner sofort gejagt werden?

Antw:Altyner Stadtwache

Ereks sterbliche Überreste

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #18 am: Juli 22, 2012, 11:20:58 Nachmittag »
Die Einschränkung gilt nur für Altyner Bürger, weil die den besonderen Schutz der Verfassung genießen. Ausgenommen sind Altyner Bürger, die sich mit ortsfremden Verbrechern in einer Gruppe befinden und auf diese Weise in einen Kampf mit der Stadtwache geraten. Sie sind selbst schuld, wenn sie zwischen die Fronten geraten. Alle anderen Räuber/Vogelfreien sind ohnehin Freiwild, wenn sie sich an einem Bürger von Altyn vergehen. Hier sollte man aber auch Vernunft walten lassen und bei "delikaten" Vorfällen, in die hohe Amtspersonen oder besonders angesehene Bürger anderer Städte verwickelt sind zunächst der Justiz und/oder Diplomatie den Vorrang einräumen. Ich will keine offenen Konflikte mit anderen Städten, weil die sich durch aggressives Verhalten unserer Wache provoziert fühlen.

Da das so auch noch nicht offiziell gesagt worden ist, möchte ich anbei darauf hinweisen dass die Stadtwache von Altyn auf dem Hoheitsgebiet anderer Städte (also auf dem Stadtfeld) keine Kompetenzen hat, Verbrecher anzugreifen. Dort gelten die Stadteigenen Gesetze und die dortige Gerichtsbarkeit hat das Sagen. Das zu ignorieren wäre eine Anmaßung gegen ihr Hoheitsrecht. Das wollen wir jedoch so respektieren wie wir von ihnen erwarten, dass sie unsere Gesetze respektieren. Im Fall der Flucht eines Verbrechers in eine andere Stadt würden wir also nur in Absprache mit der dortigen Regierung handeln. Das trifft aber nicht auf Kolonien ohne Regierung zu.

Kithar, am besten fassen wir das mal als eine Art Regelkatalog - kurz und knackig - zusammen, so dass jeder einen schnellen Überblick darüber bekommt, was ein absolutes Tabu ist.

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Kithar

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #19 am: Juli 22, 2012, 11:28:43 Nachmittag »
Die Einschränkung gilt nur für Altyner Bürger, weil die den besonderen Schutz der Verfassung genießen. Ausgenommen sind Altyner Bürger, die sich mit ortsfremden Verbrechern in einer Gruppe befinden und auf diese Weise in einen Kampf mit der Stadtwache geraten. Sie sind selbst schuld, wenn sie zwischen die Fronten geraten. Alle anderen Räuber/Vogelfreien sind ohnehin Freiwild, wenn sie sich an einem Bürger von Altyn vergehen. Hier sollte man aber auch Vernunft walten lassen und bei "delikaten" Vorfällen, in die hohe Amtspersonen oder besonders angesehene Bürger anderer Städte verwickelt sind zunächst der Justiz und/oder Diplomatie den Vorrang einräumen. Ich will keine offenen Konflikte mit anderen Städten, weil die sich durch aggressives Verhalten unserer Wache provoziert fühlen.

Da das so auch noch nicht offiziell gesagt worden ist, möchte ich anbei darauf hinweisen dass die Stadtwache von Altyn auf dem Hoheitsgebiet anderer Städte (also auf dem Stadtfeld) keine Kompetenzen hat, Verbrecher anzugreifen. Dort gelten die Stadteigenen Gesetze und die dortige Gerichtsbarkeit hat das Sagen. Das zu ignorieren wäre eine Anmaßung gegen ihr Hoheitsrecht. Das wollen wir jedoch so respektieren wie wir von ihnen erwarten, dass sie unsere Gesetze respektieren. Im Fall der Flucht eines Verbrechers in eine andere Stadt würden wir also nur in Absprache mit der dortigen Regierung handeln. Das trifft aber nicht auf Kolonien ohne Regierung zu.

Kithar, am besten fassen wir das mal als eine Art Regelkatalog - kurz und knackig - zusammen, so dass jeder einen schnellen Überblick darüber bekommt, was ein absolutes Tabu ist.

Super formuliert, so sehe ich das auch.

Werde danach handeln.

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #20 am: Juli 23, 2012, 12:02:00 Vormittag »
Noch ein Hinweis zur Diskussion auf Seite 1:

Der Vorfall wird ab morgen auf jeden Fall gerichtlich verhandelt. Das soll nicht eine nochmaligen Bestrafung von Alanas Überfall dienen, sondern im Gegenteil - gerade weil nun die Ahndung reichlich schnell und heftig und ohne Gerichtsurteil erfolgte - im Nachhinein klären, was nun angemessen gewesen wäre und alle Opfer sinnvoll zu entschädigen.

Antw:Altyner Stadtwache

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #21 am: Juli 23, 2012, 12:28:45 Vormittag »
Das dürfte sich erledigt haben, siehe Bereich Löschanfragen
Wo die Gier hinlangt, hat Mäßigung keinen Platz.

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« Antwort #22 am: Juli 23, 2012, 12:45:33 Vormittag »
Erledigt hat es sich damit noch lange nicht: das ist ein Präzedenzfall der unbedingt geklärt werden muss, damit sich gemachte Fehler nicht wiederholen. Daher wird die Verhandlung stattfinden.

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #23 am: August 04, 2012, 03:02:28 Nachmittag »
Die Stadtwache in Altyn (das Gebäude) wird bald ausgebaut.

Auch wird ein Verlies geplant.

Damit sollte Altyn langsam eine schlagkräftige Wache haben. Diese wird nur zur Verteidigung oder Strafmaßnahmen eingesetzt! Im Kriegsfall wird sie natürlich auch aktiv.

Spieler, die gerne kämpferisch aktiv werden wollen, können sich ingame oder hier im Forum per PN bei mir melden.

Antw:Altyner Stadtwache

Kithar

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Antw:Altyner Stadtwache
« Antwort #24 am: August 12, 2012, 04:49:58 Nachmittag »
Altyn verfügt über ein Verlies, das von Arthemis geführt wird. Der BM kann von nun an gesuchte Verbrecher (Spieler, die gegen Altyner Gesetze verstoßen haben und verurteilt wurden) vom Verlieswächter jagen und bestrafen lassen. Hierbei wird er von der Stadtwache unterstützt.

Mitglieder der Stadtwache zur Zeit: Yajakono, Mydraor, Kithar
Es werden weitere Mitstreiter gesucht!

Aktivität wird erwartet, sie muss allerdings nicht hoch sein - nur muss man stets informiert bleiben über gesuchte Verbrecher etc

Jeder Bürger darf sich stets selbst verteidigen und auch um Hilfe bitten - hierbei sind nur gesuchte Altyner durch das Gesetz geschützt und dürfen erst nach Gerichtsurteil der Strafe überführt werden.
Bitte korrigieren, wenn es noch Ausnahmeregelungen gibt.

Kithar,
Hauptmann Altyns