Die Einschränkung gilt nur für Altyner Bürger, weil die den besonderen Schutz der Verfassung genießen. Ausgenommen sind Altyner Bürger, die sich mit ortsfremden Verbrechern in einer Gruppe befinden und auf diese Weise in einen Kampf mit der Stadtwache geraten. Sie sind selbst schuld, wenn sie zwischen die Fronten geraten. Alle anderen Räuber/Vogelfreien sind ohnehin Freiwild, wenn sie sich an einem Bürger von Altyn vergehen. Hier sollte man aber auch Vernunft walten lassen und bei "delikaten" Vorfällen, in die hohe Amtspersonen oder besonders angesehene Bürger anderer Städte verwickelt sind zunächst der Justiz und/oder Diplomatie den Vorrang einräumen. Ich will keine offenen Konflikte mit anderen Städten, weil die sich durch aggressives Verhalten unserer Wache provoziert fühlen.
Da das so auch noch nicht offiziell gesagt worden ist, möchte ich anbei darauf hinweisen dass die Stadtwache von Altyn auf dem Hoheitsgebiet anderer Städte (also auf dem Stadtfeld) keine Kompetenzen hat, Verbrecher anzugreifen. Dort gelten die Stadteigenen Gesetze und die dortige Gerichtsbarkeit hat das Sagen. Das zu ignorieren wäre eine Anmaßung gegen ihr Hoheitsrecht. Das wollen wir jedoch so respektieren wie wir von ihnen erwarten, dass sie unsere Gesetze respektieren. Im Fall der Flucht eines Verbrechers in eine andere Stadt würden wir also nur in Absprache mit der dortigen Regierung handeln. Das trifft aber nicht auf Kolonien ohne Regierung zu.
Kithar, am besten fassen wir das mal als eine Art Regelkatalog - kurz und knackig - zusammen, so dass jeder einen schnellen Überblick darüber bekommt, was ein absolutes Tabu ist.