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Altyn (111:444) - die sagenumwobene Schürferstadt

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Surreal:
Falls sich jemand wundert wo ich abgeblieben bin - nach kurzem Aufenthalt in Altyn musste ich gestern feststellen das eine ererbte Hütte auch als 1. Sitz gilt und das die Kosten für eine neue Hütte in Altyn somit für mich unbezahlbar waren.

Derzeit stehe ich in Arthorus und harre dem, der meine Plantage kaufen will. xD

Ich hoffe sehr die drei Spieler, die Ton wollten, sind auch auf andren Wegen daran gekommen. Tut mir Leid.

Eine Sache wegen dem Handel noch - es ist okay wenn nobody die Sachen nur im direkten Handel abgeben will, aber bitte bitte erweitert doch eure Ankaufsfenster im Laden, damit man Material direkt bei euch abgeben kann. Ich hab gestern Abend noch die Schleife über Vakaa geschlagen - um u.a. bei Don den Weizen abzugeben. Nicht jeder Spieler ist dann online wenn ihr es seid (Caesar und nobody), es wäre gut wenn wir mit den Waren flexibler umgehen könnten.

Was meinen die übrigen dazu? Oder bin ich nur zu den falschen Zeiten online (früh morgens vor 10.00 und abends nach 20.00) und verpasse somit die meisten Direkthandel?

mfg Surreal

Ereks sterbliche Überreste:
Das ist schade, Surreal, wir hätten dich sehr gerne schon heute hier begrüßt. Gib nicht auf ;)
Da wir derzeit nur noch einen Hüttenplatz hier in Altyn haben, wirst du wahrscheinlich mit deiner neuen Hütte warten müssen, bis das Rathaus weiter ausgebaut ist (dazu gleich mehr).

Was den Handel - gerade bei nobodys Laden angeht - ist ein Problem, dass ihm jetzt am Anfang noch das Kapital fehlt um wahllos Dinge anzukaufen. Bei Caesar wird die Ursache sein, dass er seine Filiale in Altyn zunächst primär zur Versorgung mit Baumaterial errichtet hat. In Arthorus kauft er so ziemlich alles an.
Die fehlende Verkaufsmöglichkeit ist im Einzelfall sehr ärgerlich aber wird hoffentlich in wenigen Tagen behoben sein. Zur Not müsst ihr bis dahin selbst Angebote an die Händler machen, oder von Person zu Person tauschen. Gerade was Weizen angeht, hast du ja mit DonLupi gleich den Richtigen erreicht, weil er ohnehin eine Mühle hier in Altyn aufbaut.

Nun noch zum Stadtausbau:
Die Umfrage über die Steuern läuft ja seit heute morgen. Nachher werde ich nocheinmal einen Abstecher nach Altyn wagen und zwei weitere Umfragen in Auftrag geben:
1. Wie sieht eure derzeitige Versorgung mit Brot aus?
2. Welches Stadtgebäude soll zuerst errichtet/ausgebaut werden?

Auch hier bitte ich um rege Teilnahme, besonders bei der ersten Frage. Wer hier im Forum noch eine Begründung für seine Meinung bezüglich Steuern und Stadtausbau hinschreiben möchte, um auch andere davon zu überzeugen, braucht ja sicher keine Aufforderung meinerseits  ;D

P.S.: Vergesst nicht wenn ihr in Altyn seid auch mal einen Blick auf die Pinnwand zu werfen. Von Zeit zu Zeit wird es da interessante und wichtige Mitteilungen geben. Da die Zahl der Mitteilungen auf 2 je Spieler begrenzt ist, werden sie aber immer nicht sehr lange dort hängen. Wenn der erweiterte Stadtforenbereich eingeführt ist, wird auch dieses Problem gelöst und Mitteilungen nicht nur in Altyn sondern von jedem Ort aus lesbar sein.

13aby:
ich habe noch 4 brot :)

Ereks sterbliche Überreste:
Entwurf einer Verfassung

Der Rat und ich haben uns in den letzten Tagen zusammengesetzt, um einmal darüber zu diskutieren, welche Gesetze Altyn aktuell benötigt. Was dabei ganz nebenbei wie zufällig herausgekommen ist hat uns alle gleichermaßen erstaunt, denn es ist weit mehr als ein paar Gesetze, sondern sogar der Entwurf einer Verfassung, die sowohl die Rolle des einzelnen Bürgers und seine Rechte, als auch Aufgaben und Pflichten der Regierung formuliert. Sie erhebt keinen Anspruch auf Perfektion. Dennoch soll sie in ihrem begrenzten Umfang ein Fundament für das friedliche Zusammenleben und die Freiheit in Altyn darstellen. Wir wollen sie nun heute den Bürgern vorlegen, damit sie sich ein Bild machen können und morgen in der Lage sind, fundiert ihre Stimme dafür oder dagegen abzugeben. Alle Bürger Altyns sind dringend aufgerufen, an der Abstimmung teilzunehmen.

Im Vordergrund soll hierbei stehen, möglichst bald eine Rechtsnorm auch für künftige Regierungen aufzustellen, nicht in endlosen Diskussionen im Vorfeld ein Höchstmaß an Perfektion zu erlangen. Daher bitte ich darum, auch dann mit Ja zu stimmen, wenn kleinere Differenzen mit einzelnen Punkten der Verfassung bestehen, damit sie in ihren Grundzügen bereits in eurem Interesse in Kraft treten kann. Das soll euch jedoch nicht davon abhalten, solche Streitpunkte hier zur Sprache zu bringen, damit sie bei einer späteren Überarbeitung mit eingeflochten werden können.

Hier nun der Verfassungsentwurf in seinem Wortlaut:

Verfassung von Altyn:

Art.1: Grundrechte
Jedem Bürger Altyns und jedem Bewohner Artharias der die Verfassung von Altyn achtet werden von den Bürgern Altyns folgende Rechte zugeschrieben: das Recht auf Unversehrtheit von Leib, Leben und Besitz, sowie das Recht Wohnort, Beruf und Religion frei zu wählen. Ferner das Recht der freien Meinungsäußerung. Generell ausgenommen von diesen Rechten sind Angehörige feindlicher Kriegsparteien, heimatlose Räuber, Verräter und Hochverräter. Über die Aufhebung oder Einschränkung der Grundrechte entscheidet die Regierung durch Beschluss oder das Gericht durch Gerichtsurteil.

Art.2: Bürger und Anwohner
Bürger Altyns ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zu seinem Hauptwohnsitz erklärt. Anwohner ist jeder, der durch den Erwerb von Grundbesitz oder einer Wohnung Altyn zum Zweitwohnsitz erklärt. Das aktive und passive Wahlrecht sind den Bürgern vorbehalten. Das öffentliche Mitspracherecht wird Bürgern und Anwohnern gleichermaßen gewährt.

Art.3: Regierung
Die Regierung bestehend aus Bürgermeister und Ratsversammlung ist die Vertretung aller Bürger  Altyns. Sie wird durch direkte Wahl vom Bürger selbst legitimiert. Ihre Aufgaben bestehen zum Schutze der Grundrechte der Bürgers und Anwohner in der Wahrung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung innerhalb Altyns und soweit es die Interessen der Stadt betrifft auch über die Stadtgrenzen hinaus. Ferner ist die Regierung ausübendes Organ der weltlichen Gerichtsbarkeit mit dem Bürgermeister in der Funktion des Richters und dem Rat in der Funktion der Schöffen.
Die Regierung hat nicht die Befugnis, sich in religiöse Angelegenheiten einzumischen oder Partei für oder gegen einzelne religiöse Gruppierungen zu ergreifen, so lange diese die Gesetze Altyns achten. Nur in Kriegs- und Krisenzeiten ist es der Regierung erlaubt, Eingriffe in die Grundrechte der verfassungstreuen Bürger und Anwohner vorzunehmen. Eine Regierung, die die Kontrollfunktion des Rates umgeht oder diesen entmachtet ist verfassungswidrig.

Art.4: Bürgermeister
Der Bürgermeister ist das direkt vom Volk gewählte Regierungsoberhaupt. Er schlägt Gesetze zur Verabschiedung vor, überwacht das strukturelle und wirtschaftliche Wachstum der Stadt und leitet die Regierungssitzungen. Er hat das Recht, in Abstimmung mit dem Rat für bestimmte Aufgaben Stellvertreter und Amtsträger zu ernennen. Im Kriegsfall erhält er das Oberkommando über die Stadtstreitkräfte.

Art.5: Ratsversammlung
Aufgabe der Ratsversammlung ist die Teilung der Verantwortung im Sinne des Bürgers. Sie stimmt über Eingaben des Bürgermeisters ab, kontrolliert seine Entscheide und wahrt dadurch das Kräftegleichgewicht. Die Ratsmitglieder nehmen ferner an den Regierungssitzungen Teil, in denen zukünftige Entscheidungen im Voraus diskutiert und Bedürfnisse der Stadt und der Bürger erörtert werden. Ratsmitglieder können zusätzliche Ämter innehaben und damit Verantwortung in speziellen Fragen übernehmen. Die Ratsversammlung umfasst mindestens 3 Mitglieder.

Art.6: Neuwahlen
Die Wahlen für das Bürgermeisteramt finden jeweils mit Ablauf von 10 Tagen statt, die Wahlen für die Ratsversammlung mit Ablauf von 14 Tagen. Stirbt der Bürgermeister, finden Neuwahlen statt. Sinkt die Zahl der Ratsmitglieder unter 3, müssen der Bürgermeister und der verbliebene Rat umgehend Neuwahlen des Rates ansetzen. Fordern in einer offiziellen Petition mindestens 75% der Bürger Neuwahlen, so haben Bürgermeister und Rat diese einzuleiten.

Art.7: Änderung der Verfassung
Diese Verfassung tritt in Kraft, nachdem in einer offiziellen Abstimmung mindestens 75% der teilnehmenden Bürger für ein Inkrafttreten gestimmt haben. Die Beteiligung betrug dabei mindestens 75% der Bürger Altyns. Für Änderungen in der Verfassung müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie in Kraft treten.

Art. 8: Verletzungen der Verfassung
Schwere Verletzungen der Verfassung werden als Verrat und Verbrechen gegen die freiheitliche Grundordnung Altyns angesehen und mit der Höchststrafe geahndet. Vertreter der Regierung, die sich über Bestimmungen der Verfassung hinwegsetzen, müssen unmittelbar als Hochverräter vor Gericht gestellt werden. Duldet eine Regierung den Hochverrat, macht sie sich selbst des Hochverrats an Altyn schuldig.

Datum des Inkrafttretens:

Kithar:
Danke für die Arbeit, tolle Idee und gute Umsetzung!

Würde mich natürlich anschließen und dafür stimmen.

Auch wenn ich die Religion der "Schwarzalben" schon langsam aber stetig zur einzig wahren Religion in Altyn ausbauen werde ;D

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